Berlin. “Die Kartellmitglieder müssen zu ihren Verfehlungen stehen und die Schäden begleichen“: Die Bundesregierung hat ThyssenKrupp aufgefordert, mit Schadenersatzzahlungen an die Bahn zu beginnen. Von den am Schienenkartell beteiligten Unternehmen hat bislang nur Voestalpine Schadenersatz geleistet.
Wegen des Schienenkartells hat die Bundesregierung ThyssenKrupp zu schnellen und umfassenden Schadenersatzzahlungen an die Deutsche Bahn ermahnt. "Die Kartellmitglieder müssen zu ihren Verfehlungen stehen und die Schäden begleichen", sagte Verkehrsstaatssekretär Michael Odenwald (CDU) der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochsausgabe). Die beteiligten Unternehmen sollten ernsthaft mit der Bahn über den Schadensersatz sprechen und aufhören, auf Zeit zu spielen. Da der Bund jedes Jahr knapp vier Milliarden Euro für das Schienennetz an die Bahn überweist, haben die Kartellmitglieder letztlich auch den deutschen Steuerzahler geschädigt.
Das Staatsunternehmen DB will mit einer Klage beim Landgericht Frankfurt von Thyssen-Krupp und anderen Firmen mehrere Hundert Millionen Euro eintreiben. Ein großer Teil davon würde an den Bund zurückfließen. Die Regierung will diese Mittel laut Odenwald gleich wieder in die Schiene investieren. "Wir könnten bundesweit fünf bis zehn Projekte anpacken oder beschleunigen, vom Ausbau von Strecken bis zur Modernisierung von Bahnhöfen." Ein schneller Schadensersatz sei also auch im Interesse der Steuerzahler und Bahnfahrer.
Nur Voestalpine hat bislang Schadenersatz für das Schienenkartell gezahlt
Gezahlt hat bislang nur der österreichische Konzern Voestalpine, der das Kartell auffliegen ließ und zum Kronzeugen der Ermittler wurde. Vor einigen Wochen überwies das Unternehmen demnach knapp 50 Millionen Euro an die Bahn. "Voestalpine hat gezeigt, wie man schnell zu einer vernünftigen Lösung kommen kann", sagte der Staatssekretär. Er forderte Thyssen-Krupp und die anderen Kartellsünder auf, dem Beispiel zu folgen. Der Bußgeldbescheid des Kartellamtes sei eindeutig.
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Das Schienenkartell soll zwischen 2001 und 2011 höhere Preise abgesprochen haben. Das Bundeskartellamt verhängte für die Schienenlieferungen an die Deutsche Bahn ein Bußgeld von insgesamt 124,5 Millionen Euro. Davon musste Thyssen-Krupp mit 103 Millionen Euro den Löwenanteil bezahlen. Der in Essen ansässige Konzern zahlt bislang aber keinen Schadensersatz.
ThyssenKrupp bildet Rückstellungen für Schadenersatz
Gleichwohl richtet sich ThyssenKrupp richtet auf entsprechende Forderungen ein. So bildete der Konzern im zweiten Quartal zusätzliche Rückstellungen in Höhe von 207 Millionen Euro. Grund hierfür seien Risiken aus Schadenersatzforderungen sowie Strafen aus laufenden Ermittlungen. Die Bahn hat in ihrer Klage den Streitwert auf 550 Millionen Euro beziffert. Auch hier dürfte der Löwenanteil auf ThyssenKrupp entfallen. (rtr)