Essen. . Nirgendwo sonst in Europa werden mehr Erfindungen geschützt als in Deutschland. Laut Patentamt wurden hierzulande allein 2012 rund 60 000 Patente angemeldet. Das voraussichtlich 2014 startende neue EU-Patent schützt diese Erfindungen in 25 der 27 EU-Staaten gleichzeitig und zudem billiger als bisher.
Deutschland ist Patentland. Nirgendwo sonst in Europa werden mehr Erfindungen geschützt als hierzulande. Laut Deutschem Patentamt wurden allein 2012 rund 60 000 Patente angemeldet – mehr als in Frankreich, Großbritannien, Italien und den Niederlanden zusammen. Künftig soll der Rechtsschutz für Erfindungen in der EU noch einfacher werden. Das neue EU-Patent, das voraussichtlich 2014 starten soll, schützt Erfindungen in 25 der 27 EU-Staaten gleichzeitig. Fachanwälte gehen davon aus, dass Firmen davon regen Gebrauch machen werden.
Europäische Patentanmeldung erfolgte meist nur für wenige EU-Länder
Bislang war es so: Wer eine Erfindung gemacht hatte und an Patentschutz in Ländern außerhalb Deutschlands interessiert war, brachte eine sogenannte europäische Patentanmeldung auf den Weg. Dafür waren aber noch weitere nationale Übersetzungen nötig.
Außerdem fielen zusätzliche Gebühren in den jeweiligen Ländern an. „Waren ihre Hauptabsatzmärkte beispielsweise Deutschland, Frankreich und Benelux, so setzten sie das Europa-Patent nach Erteilung aus Kostengründen meist nur genau in diesen Ländern um“, sagt Hans W. von Rohr. Gemeinsam mit sieben Partnern betreibt der Diplom-Physiker eine Patentanwaltskanzlei mit Sitz in Essen.
Starke Reduzierung der Kosten
Von Rohr erwartet, dass Unternehmen das neue EU-Patentverfahren intensiv nutzen werden. Denn wenn man bislang in den teilnehmenden 25 EU-Staaten das Europa-Patent hätte umsetzen wollen, wären dabei allein schon schätzungsweise 35 000 Euro Amtsgebühren angefallen. Künftig sind es für das EU-Patent in 25 EU-Staaten nur etwa 5000 Euro.
EU-Patent muss nicht komplett übersetzt werden
Das EU-Patent muss in einer der drei Amtssprachen des Europäischen Patentamts – Englisch, Deutsch, Französisch – vorliegen. Der Kern des Patents muss auch in die beiden anderen Amtssprachen übersetzt sein. Alle anderen nationalen Übersetzungen entfallen – eine erhebliche Kostenersparnis, „die das neue EU-Patent auch im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger macht“, so von Rohr.
Kammern vor Ort für Streitfälle
Das neue Patent wird für die 25 teilnehmenden EU-Staaten vom Europäischen Patentamt in München erteilt und direkt in diesen Staaten gültig sein. Bis das EU-Patent starten kann, sind allerdings noch zahlreiche Fragen offen. Laut Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) gehe es nun darum, Anmeldeverfahren, Gebühren und Gerichtsbarkeit in Streitfällen nutzerfreundlich zu gestalten.
Nach den EU-Plänen ist vorgesehen, sogenannte „örtliche Kammern“ einzurichten, die Rechtsstreitigkeiten bearbeiten. Deutschland darf wohl aufgrund der Fülle von Patentverletzungsverfahren, die bereits jetzt schon hierzulande verhandelt werden, bis zu vier örtliche Kammern bestimmen. Gute Chancen haben Düsseldorf, Mannheim, München und Hamburg.
Viele Patentstreitigkeiten in Düsseldorf
Vor allem die Düsseldorfer Richter genießen unter Patentanwälten wegen ihres großen technischen Sachverstands einen sehr guten Ruf. Deshalb entscheiden sich auch zahlreiche international tätige Unternehmen wie Apple, Samsung und Nokia dazu, Patentstreitigkeiten in der Landeshauptstadt durchzufechten. Pro Jahr sind es rund 600. Durch das neue EU-Patent könnten noch einige mehr dazu kommen. Auch deshalb – und um die Verfahrensdauer zu verkürzen – wurde kürzlich am Düsseldorfer Landgericht eine dritte Patentkammer auf den Weg gebracht.