Luxemburg/Brüssel/Essen. RWE und andere Energieversorger haben in der Vergangenheit offenbar die Gaspreise teilweise unzulässig erhöht. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass einseitige Preiserhöhungen nicht rechtens sind. Verbraucherschützer hatten exemplarisch den Essener Energie-Konzern RWE verklagt.

Gasversorger dürfen Regelungen zu einseitigen Preiserhöhungen nicht ohne weiteres auf Sonderkunden übertragen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg in der "Rechtssache C-92/11" entschieden. In Deutschland müssen Gasversorger den Kunden Tarife nach gesetzlich abgesicherten Standardbedingungen anbieten.

Sondertarife mit anderen Bedingungen sind aber erlaubt. Der Essener Energieversorger RWE übertrug Standard-Klauseln zu Preiserhöhungen auf Sonderkunden.

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Das ist laut EuGH nicht automatisch rechtens: Nationale Gerichte dürften prüfen, ob die EU-Regeln zu Verbraucherverträgen eingehalten würden. Verbraucherschützer hatten exemplarisch den Essener Energie-Konzern RWE verklagt.

Millionen können auf Rückzahlungen hoffen

RWE und andere Versorger haben in der Vergangenheit offenbar die Gaspreise teilweise unzulässig erhöht. Wie der "Spiegel" berichtete, können Millionen Kunden auf Rückzahlungen hoffen. In Sonderkundenverträgen, die spezielle Rabatte, Preise oder Laufzeiten beinhalten, seien seit Jahren Preisanpassungsklauseln enthalten, die mit EU-Recht nicht vereinbar seien.

Verbraucher hätten bei teilweise massiven Preiserhöhungen keine Möglichkeit gehabt, mit Kündigung und Wechsel des Anbieters zu reagieren. Allein bei RWE sei jeder vierte Gaskunde mit den strittigen Verträgen ausgestattet.

Viele Gasversorger von Urteil betroffen

Aber auch für andere Gasversorger wie Eon sowie für Hunderte Stadtwerke könnte das Urteil weitreichende Folgen haben. In welcher Höhe und für welchen Zeitraum Kunden Forderungen geltend machen könnten, müssten deutsche Gerichte entscheiden.

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Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird sich laut "Spiegel" wieder der Bundesgerichtshof mit dem Verfahren befassen. RWE stelle sich wegen Verjährungsfristen auf einen strittigen Zeitraum von etwa drei Jahren ein. Für diese Periode könnten Kunden dann Ansprüche geltend machen. "In der RWE-Bilanz wurden inzwischen millionenschwere Rückstellungen gebildet", heißt es in der Zentrale des Energiekonzerns. (dpa/dapd)