Viel zu oft gilt das Prinzip Geheimniskrämerei, wenn Gasversorger ihre Preise erhöhen. Eigentlich wäre die Politik gefragt. Doch die Bundesregierung wartet lieber jahrelang auf Entscheidungen von Gerichten.

Das kleine Wörtchen Klausel ist der große Bruder des Verbs verklausulieren, was nichts anderes heißt als verschlüsseln oder unklar machen. Und darum geht es wohl, wenn wieder einmal eine Gaspreiserhöhung ansteht.

Klar aber ist: Klauseln, die verschleiern sollen, haben in den Verträgen der Versorger nichts zu suchen. Kundennähe bedeutet auch, zu sagen, wie, wann und warum sich Preise erhöhen. Es gibt zu denken, dass sich die Branche eine solche Selbstverständlichkeit von Gerichten ins Pflichtenheft schreiben lassen muss.

Im Übrigen hindert niemand die Unternehmen daran, mehr zu bieten als die gesetzlichen Mindestanforderungen. Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz könnten sogar als Marketinginstrument dienen. Die Realität sieht anders aus. Viel zu oft gilt das Prinzip Geheimniskrämerei, wenn es um Preiserhöhungen geht.

Wenn sich schon bei den Versorgern nichts tut, müsste eigentlich die Politik tätig werden. Doch die Bundesregierung wartet lieber jahrelang auf die Gerichte, anstatt in Eigenregie Verbesserungen für Millionen Gaskunden auf den Weg zu bringen.