Frankfurt/Main. Nach der Razzia in Räumen der Deutschen Bank sind Haftbefehle gegen fünf ehemalige Bank-Mitarbeiter erlassen worden. Ihnen wird Geldwäsche und versuchte Strafvereitelung vorgeworfen. Die Ermittlungen richten sich auch gegen zwei Vorstandsmitglieder, darunter Co-Chef Jürgen Fitschen.

Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat am Mittwoch zahlreiche Räume der Deutschen Bank in Frankfurt am Main, Berlin und Düsseldorf durchsucht. Ermittelt werde wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung, Geldwäsche und versuchten Strafvereitelung, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Der Verdacht richte sich gegen 25 Mitarbeiter des Unternehmens. Gegen fünf Beschuldigte ergingen demnach Haftbefehle wegen des Verdachts der Geldwäsche und versuchter Strafvereitelung. An dem bundesweiten Einsatz waren rund 500 Beamte beteiligt.

In dem Skandal haben die Ermittlungen den Vorstand erreicht. Das teilte Deutschlands größtes Geldhaus am Mittwoch mit. Die Ermittlungen richteten sich gegen den heutigen Co-Vorstandschef Jürgen Fitschen und Finanzchef Stefan Krause. Die beiden Manager hätten die Umsatzsteuererklärung 2009 der Bank unterschrieben. Die Angaben seien später korrigiert worden. "Anders als die Staatsanwaltschaft vertritt die Deutsche Bank die Auffassung, dass diese Korrektur rechtzeitig erfolgte", erklärte das Institut. "Die Deutsche Bank kooperiert weiter vollumfänglich mit den Behörden."

Der Grund für die Durchsuchungen sind Ermittlungen im Zusammenhang mit Steuerbetrug im Emissionshandel. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte im Dezember 2011 sechs Investmentbanker wegen millionenschweren Steuerbetrugs zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Während des Prozesses waren auch sieben Mitarbeiter der Deutschen Bank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ins Visier der Ermittler geraten.

Richter kritisierte Deutsche Bank wegen schlechter Überprüfung der Mitarbeiter

Der Vorsitzende Richter Martin Bach hatte die Deutsche Bank in seiner Urteilsbegründung für deren Rolle in dem großangelegten Steuerbetrug ausdrücklich kritisiert. Während andere Banken die Geschäftsbeziehungen zu den Angeklagten wegen mangelnder Erfahrung und fehlender Kompetenz abgelehnt hätten, sei die Deutsche Bank ohne große Überprüfungen zur Zusammenarbeit bereit gewesen. In einem Fall sei der Zusammenarbeit in dem millionenschweren Geschäft nur ein zehnminütiges Gespräch vorausgegangen.

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Die Angeklagten waren im Tatzeitraum zwischen September 2009 und April 2010 Geschäftsführer von Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main, Hamburg und Paderborn. Über mehrere Gesellschaften und Firmen handelten sie in verschiedenen Ländern mit CO2-Emissionszertifikaten. Dabei kauften sie die teuren Klimarechte umsatzsteuerfrei ein, gaben dann aber bei der monatlichen Meldung ans Finanzamt an, die Umsatzsteuerbeträge in Millionenhöhe entrichtet zu haben. Durch die Vielzahl von eingeschalteten Zwischenhändlern wurde die Hinterziehung der Umsatzsteuer dabei geschickt verschleiert.

Im Zuge der Ermittlungen nach Ende des Prozesses waren offenbar weitere Mitarbeiter der Deutschen Bank ins Visier der Ermittler geraten. (dapd)