Berlin. . Die Bundesregierung will eine Meldepflicht für Benzinpreisänderungen einführen. Das hat der Bundestag so beschlossen. Die Mineralölkonzerne sollen Preisänderungen an eine zentrale Meldestelle weitergeben. Ob der Benzinpreis dadurch sinkt, ist allerdings unwahrscheinlich.

Im Januar tritt das Gesetz in Kraft, das alle gut 14 000 Tankstellen zur Meldung ihrer Spritpreise verpflichtet. Nicht alle, aber viele wichtige Details stehen fest:

Was ändert sich?

Preisänderungen müssen umgehend der sogenannten Markttransparenzstelle gemeldet werden. Diese Einrichtung ist beim Bundeskartellamt angesiedelt. Bis die Daten öffentlich zugänglich sind, wird allerdings noch einige Zeit vergehen. „Das kann mehrere Monate dauern“, sagt Behördensprecher Kai Weidner.

Wie wird veröffentlicht?

„Das Ziel ist, die Informationen so einfach wie möglich zur Verfügung zu stellen“, sagt Weidner. Die Kosten für Diesel und Benzin werden zunächst beim Kartellamt erfasst und von dort an Dienstleister weitergegeben. Per Internet, Handy-App oder Navigationsgerät könnten Autofahrer die günstigste Tankstelle ohne Umwege ansteuern, sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.

Ist der Service kostenlos?

Das Kartellamt strebt an, dass Autofahrer kostenlos an die Infos kommen. Die Details stehen aber noch nicht fest. Denkbar ist, dass der Staat selbst ein Internetportal dafür einrichtet. Wahrscheinlicher ist derzeit, dass Verbraucherportale mit dem Preisangaben beliefert werden und diese dann unterschiedlich aufbereiten, möglicherweise nur teilweise kostenlos.

Dürfen die Ölkonzerne die Preise weiterhin laufend ändern?

In diesem Punkt hat sich die Lobby der Mineralölkonzerne durchgesetzt. „Es wird weiterhin keinerlei Vorgaben geben“, sagt deren Verbandssprecher Alexander von Gersdorff. Die Konzerne sehen mit der Veröffentlichung „gute Chancen, durch ein marktwirtschaftliches Instrument eine Glättung der Tankstellenpreise zu erreichen.“ Das Kartellamt ist sich da nicht so sicher. Es könne auch zu einem noch häufigeren Dreh an der Preisschraube kommen. In diesem Fall müsste der Gesetzgeber noch einmal nachbessern.

Wo liegen die Schwachpunkte?

Autofahrer werden künftig zwar die aktuellen Tankstellenpreise in ihrer Umgebung erfahren. Doch eine Garantie, dass dieser Spritpreis während der Fahrt dorthin nicht verändert wird, den gibt es nicht. Dazu müsste den Tankstellen wie in Österreich vorgeschrieben werden, dass der Preis nur einmal am Tag erhöht werden darf. Nach Angaben des Mineralölwirtschaftsverbands hat dies im Nachbarland zu höheren Preisen geführt.

Was erhofft sich die Regierung von mehr Transparenz?

Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass der Wettbewerb an den Zapfsäulen zunimmt und der Preis die Kunden zu bestimmten Tankstellen lockt. Auf das Versprechen sinkender Treibstoffpreise will sich aber niemand festlegen lassen.