Düsseldorf. Steuersünder sollen sich auch nach dem Kauf der sogenannten Steuer-CDs noch selbst anzeigen können. Darauf hat NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hingewiesen. Er reagierte so auf Berichte, wonach Finanzämter Selbstanzeigen ablehnten, weil sie die Straftat durch den Kauf als entdeckt ansehen.
Das nordrhein-westfälische Finanzministerium hat darauf hingewiesen, dass Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern auch nach Ankäufen sogenannter Steuer-CDs weiter möglich seien. Steuerhinterzieher könnten auch nach vollzogenem Datenankauf Straffreiheit erlangen, wenn sie sich den Finanzbehörden offenbaren, erklärte das Landesfinanzministerium am Donnerstag in Düsseldorf. Der Datenankauf als solcher und die öffentliche Berichterstattung über mutmaßliche Ankäufe alleine schlössen eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht aus.
Das NRW-Finanzministerium reagierte damit auf Berichte, wonach deutsche Finanzämter Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern mittlerweile häufig ablehnen. Dem Ministerium zufolge kann eine Selbstanzeige nicht mehr zur Straffreiheit führen, wenn die Straftat bereits entdeckt war und der Täter das wusste oder damit rechnen musste. Ob das der Fall sei, müsse unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entschieden werden.
"Chance zur Umkehr" für Steuersünder
NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) verwies darauf, er habe immer wieder gesagt, dass er an einer ehrlichen Besteuerung interessiert sei. "Deshalb darf ein Steuerhinterzieher nicht besser da stehen als der Ehrliche. Aber ich bin auch der Auffassung, dass die Hinterzieher mit der Selbstanzeige durchaus ihre Chance zur Umkehr haben sollen." Der Weg zurück in die Legalität solle nicht versperrt werden. "Die Steuerfahndungen in Nordrhein-Westfalen werden diese Fälle mit dem nötigen Augenmaß behandeln."
Nordrhein-Westfalen hatte in der Vergangenheit wiederholt CDs mit Daten von Steuerhinterziehern gekauft, die ihr Geld in der Schweiz versteckt halten. (afp)