Düsseldorf. Bisher weiß nur ein kleiner, exklusiver Kreis, was die Chefs öffentlicher Unternehmen verdienen. Doch das soll sich ab 2010 ändern. Die schwarz-gelbe NRW-Regierung stimmt einem „Transparenzgesetz” zu, das die Offenlegung der Gehälter vorsieht.
Wieviel verdient der Chef der örtlichen Sparkasse oder der Intendant des WDR? Wie hoch sind die Bezüge der Geschäftsführer der Stadtwerke- oder der Studentenwerke? Und wieviel überweist die Westdeutsche Landesbank an externe Berater?
Bisher kennt nur ein kleiner und exklusiver Kreis die Antworten auf diese Fragen. Aber nicht mehr lange. Die Minister der CDU-FDP-Landesregierung haben am Dienstag den Entwurf für ein „Transparenzgesetz” gebilligt, das ab 2010 die „individualisierte Veröffentlichung der Bezüge von Mitgliedern von Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien in öffentlichen Unternehmen” vorsieht.
"Meilenstein im Kampf gegen Klüngel"
Gut so, meinte Finanzminister Helmut Linssen (CDU), der den sich abzeichnenden „leichten Kulturschock” in einigen Unternehmen bewusst in Kauf nimmt. „Öffentliche Unternehmen stehen in besonderer Weise im Blickpunkt der Bürger, weil sie sich entweder aus Steuergeldern finanzieren oder weil die Bürger das unternehmerische Risiko tragen”, betonte er. Deshalb sollte eine Veröffentlichung der Gehälter der „Regelfall” sein – so wie auch Abgeordnete dies zu tolerieren hätten. Auch FDP-Fraktionschef Gerhard Papke stützt den Vorschlag als „Meilenstein im Kampf gegen Klüngel und Spezi-Wirtschaft”.
Als besondere Herausforderung für die Finanzexperten und Juristen des Landes erwies sich dabei die Tatsache, dass für die verschiedenen Organisationsformen unterschiedliches Recht gilt – mal Landes- und mal Bundesrecht. Die Lösung lautet: Bei Anstalten des öffentlichen Rechts (Studentenwerke, Uni-Kliniken) weist das Land die Veröffentlichung in den Geschäftsberichten an. Bei privatrechtlichen Unternehmen (WestLB, Stadtwerke), auf die das Land keinen direkten gesetzlichen Einfluss hat, werden die Gesellschafter gesetzlich dazu verpflichtet, eine Veröffentlichung der Bezüge zu erzwingen.
Auch bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, die unter Bundesrecht stehen, wird das Land einen Umweg gehen: In diesen Fällen wird nicht die einzelne Sparkasse, sondern werden die jeweiligen Träger (z. B. Kommunen) dazu verpflichtet, auf eine Veröffentlichung „hinzuwirken”. NRW setze damit Maßstäbe, glaubt Linssen: „Alle Länder werden es so oder ähnlich machen.”