Essen. . Nicht nur die Liebe zählt: Brautleute sollten frühzeitig die Weichen für ihre gemeinsamen Finanzen stellen. So lässt sich nach der Hochzeit einiges an Geld sparen.

Die Sommermonate gehören zu den Hoch-Zeiten für Hochzeiten. Bei aller (Vor-)Freude über eine Heirat: Brautleute sollten frühzeitig die Weichen für ihre gemeinsamen Finanzen stellen. Zwar klingt dies nicht sonderlich romantisch, ist aber wichtig und kann einiges an Geld sparen. Das gilt ebenso für Menschen, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen – und zum Teil auch für Partner, die zusammenziehen.

Versicherungen

Hier können Paare nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) bis zu einige Hundert Euro sparen, wenn sie unnötige Doppelversicherungen ausschließen. Zum Beispiel die Hausratversicherung: „Beim Einzug in eine gemeinsame Wohnung genügt nur noch eine Hausratversicherung und nicht mehr zwei separate. In der Regel gilt, dass der jüngere Vertrag aufgehoben wird“, erläutert BdV-Sprecherin Bianca Boss. Manche Versicherer würden aus Kulanzgründen eine sofortige Kündigung erlauben, ansonsten müsse man fristgerecht und per Einschreiben mit Rückschein die Police aufkündigen. Zu überlegen sei auch, die Höhe der Versicherungssumme an den neuen Wert des Hausrats anzupassen.

Für Eheleute und eingetragene Lebenspartner genügt nur eine Rechtsschutzversicherung – ebenso eine Privathaftpflichtversicherung. „Auch hier kann die zuletzt geschlossene Police aufgehoben werden“, so Bianca Boss. In der Regel verteuere sich die Haftpflicht nicht, „es sei denn, man hat zuvor einen Single-Tarif abgeschlossen“. Wichtig sei bei allen Vertragsänderungen, dass der Versicherer umgehend informiert werde.

Bei Risikolebensversicherungen könnten Partner Prämien sparen, wenn sie eine „verbundene“ Versicherung – eine Police für beide Leben – abschlössen. Wichtig sei auch, dass bei allen Lebensversicherungen das so genannte Bezugsrecht gegebenenfalls auf den Partner angepasst werde. Dies sei auch bei einer Unfallversicherung zu berücksichtigen.

Krankenkasse

In der Regel sind Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung bei ihren Partnern beitragsfrei mitversichert, wenn sie kein eigenes Einkommen haben oder ihre Einkünfte monatlich unter 375 Euro liegen (400 Euro bei geringfügig Beschäftigten). Dies gilt nicht für Privatversicherte – hier muss jeder Versicherte Beiträge zahlen.

Kfz-Versicherung

Eheleute und eingetragene Lebenspartner sollten ihren Kfz-Versicherer ebenfalls über den neuen Familienstand informieren. Grund: So könne man den Kreis der Fahrer des eigenen Autos auf den Partner oder die Partnerin ausweiten. Und nicht zu vergessen: „Wenn der Partner oder die Partnerin Kinder unter 23 Jahren mit in den neuen Haushalt bringt, muss man das dem Versicherer ebenfalls mitteilen, egal ob sie den Wagen fahren dürfen oder nicht“, erläutert Bianca Boss. Denn Versicherungen gingen davon aus, dass Unter-23-Jährige „auch ohne das Wissen der Eltern das Auto nutzen“. Dies wiederum habe Auswirkungen auf die Prämie und den Versicherungsschutz im Schadensfall.

Steuerklassen

Ehepartner können zwischen den Steuerklassen wählen – was je nach Einkommenshöhen zu finanziellen Vorteilen führen kann. Ein Mix aus den Steuerklassen III (für den Besserverdienenden Partner) und V lohnt sich bereits, wenn ein Partner 60 Prozent oder mehr des gemeinsamen Haushaltseinkommens verdient. Bei ungefähr gleichem Verdienst sollten beide Ehepaare die Steuerklasse IV wählen. Eine Änderung der Steuerklassen ist bis 30. November des Jahres möglich. Zuviel gezahlte Steuern kann man mit der Steuererklärung im folgenden Jahr zurückholen.