Brüssel. . Die EU-Kommission hat zum zweiten Mal nach 2007 Klage beim Europäischen Gerichtshofs gegen Deutschland wegen des umstrittenen VW-Gesetzes eingereicht. Seit Jahren missfällt den EU-Wettbewerbshütern das im VW-Gesetz festgeschriebene Veto-Recht des Landes Niedersachsen aufgrund seines 20 prozentigen Anteils am Unternehmen.
Die EU-Kommission hat zum zweiten Mal nach 2007 Klage beim Europäischen Gerichtshofs gegen Deutschland wegen des umstrittenen VW-Gesetzes eingereicht. Seit Jahren missfällt den EU-Wettbewerbshütern das im VW-Gesetz festgeschriebene Veto-Recht des Landes Niedersachsen aufgrund seines 20 prozentigen Anteils am Unternehmen. Falls die Richter das VW-Gesetz kippen, droht Deutschland eine hohe Geldstrafe.
Bis der oberste europäische Gerichtshof sein Urteil verkündet, wird wohl noch einige Zeit vergehen. Ähnliche Fälle dauern nach Gerichtsangaben im Schnitt fast zwei Jahre. Die EU-Kommission hatte im November angekündigt, vor Gericht zu ziehen. VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh kritisierte die Klage als „unbegründete Prinzipien-Reiterei“.
Nach dem ersten Urteil des EuGH hatte Deutschland das VW-Gesetz geändert, das Veto-Recht Niedersachsens jedoch nicht angetastet. Diese Sperrminorität verhinderte maßgeblich die feindliche Übernahme durch Porsche. Auf Grund der jetzigen Eigentumsverhältnisse und der Überkreuzbeteiligung von VW und Porsche ist die Begründung des 1960 beschlossenen VW-Gesetzes, eine ungewollte Übernahme auszuschließen, eigentlich hinfällig geworden.