Berlin. . Auch für Ruheständler, die eine Steuererklärung abgeben müssen, gibt es Entlastungsmöglichkeiten. Rund ein Viertel aller Rentner ist zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. Die Mehrzahl bleibt allerdings vom Finanzamt verschont.

Mit jedem Jahr müssen mehr Rentner Steuern zahlen. Das liegt daran, dass die Freigrenzen für Neurentner von Jahr zu Jahr ansteigen. Die Mehrzahl ist nach wie vor nicht betroffen. Wer unsicher ist, ob er Steuern zahlen muss, kann sich anhand seiner Einkünfte rasch orientieren.

Schrittweiser Ausstieg

Derzeit müssen Rentner nur einen Teil ihres Altersgeldes versteuern. Der steuerfreie Teil richtet sich bei jedem nach dem Jahr, in dem die Rente begann. Wer 2010 in Ruhestand ging, muss 60 Prozent versteuern, 2011 waren es 62 Prozent. 2012 sind es wieder zwei Prozentpunkte mehr, bis im Jahr 2040 Neurentner voll versteuert werden müssen.

Ob Ruheständler eine Steuererklärung abgeben müssen, entscheidet die Höhe der Einkünfte. Auch für Rentner gilt die allgemeine Freigrenze von 8004 Euro und bei Ehepaaren 16.008 Euro. Wer nur von seiner gesetzlichen Rente lebt, muss schon recht hohe Renten haben, um über diesen Freibeträgen zu liegen. Ein Beispiel: Wer 2010 in Rente gegangen ist, musste als Alleinstehender über 17.000 Euro Jahresrente beziehen (bei Paaren das Doppelte), um steuerpflichtig zu werden. Veranschlagt werden 60 Prozent, das sind in diesem Beispiel 10 200 Euro. Davon werden noch die Sozialbeiträge und Pauschbeträge abgezogen, so dass man bei rund 8000 Euro landet. Wer in diesem Jahr in Rente geht, wird ab etwa 16.000 Euro steuerpflichtig.

Doch auch Rentner, die eine Steuererklärung abgeben müssen, werden nicht zwangsläufig zur Kasse gebeten. Das liegt an den vielen Entlastungsmöglichkeiten. Die wichtigsten:

Sonderausgaben

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung belasten Ruheständler in der Regel. In der Steuererklärung entlasten sie jedoch. Neben dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro für Alleinstehende und 72 Euro für Ehepaare sind die Beträge einzeln abzugsfähig.

Außergewöhnlich Belastungen

Ausgaben für die Gesundheit, etwa für eine Behinderung oder für die Pflege und den Unterhalt von Angehörigen, gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. An einigen dieser Kosten beteiligt sich der Fiskus allerdings nur, wenn der Betroffene einen Teil davon selbst trägt. Dieser Teil nennt sich „zumutbare Belastung“ und richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl.

Dienstleistungen

Beauftragt ein Rentner eine Firma etwa mit der Reinigung der Fenster, der Pflege des Gartens oder der Betreuung von Kindern oder Älteren, übernimmt das Finanzamt 20 Prozent der Kosten, maximal 4000 Euro im Jahr. Auch wer eine Haushaltshilfe einstellt, kann so sparen. Zudem fördert das Finanzamt Leistungen von Handwerkern mit bis zu 1200 Euro jährlich.

Werbungskosten

Von der Rente gehen auch Kosten ab, die Senioren zur Sicherung ihrer Renteneinkünfte aufbringen müssen. Das sind etwa Kosten für eine Rentenberatung oder einen juristischen Streit um das Altersgeld. Wer keine dieser Belastungen trägt, für den berechnet das Finanzamt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro.

Selbstständigkeit

Der eine hält Vorträge, die andere schreibt Bücher: Rentner, die vom Finanzamt als Unternehmer geführt werden, müssen neben der Rente auch ihren Gewinn versteuern. Kommt aber kein Gewinn zustande – weil die Ausgaben die Einnahmen übertreffen, kann das die Steuern mindern.

Entlastungsbetrag

Der sogenannte Altersentlastungsbetrag kann die Höhe der Einkünfte deutlich mindern. Das Wort klingt kompliziert. Tatsächlich handelt es sich um einen Freibetrag. Er ist auf alle Einkünfte neben der Rente anwendbar. Wer also Arbeitslohn, Zinsen, Mieten oder Gewinne zu versteuern hat, kann den Freibetrag nutzen. Der Altersentlastungsbetrag wird ab dem Kalenderjahr gewährt, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Das Finanzamt berücksichtigt ihn automatisch. Allerdings schwindet der Betrag von Jahr zu Jahr. Für 2005 beläuft er sich auf 40 Prozent der Einnahmen – höchstens jedoch 1900 Euro. Für 2011 gilt noch ein Freibetrag von 30,4 Prozent, maximal 1444 Euro.