Düsseldorf. . Der Streit um den den Haushalt in NRW könnte wieder einmal vor dem Verfassungsgericht landen. Die CDU erwägt diesen Schritt. Diesmal geht es um die Milliarden-Kosten für die WestLB, die derzeit noch nicht im Haushaltsentwurf für 2012 auftauchen.

Die Milliardenlasten durch die Zerschlagung der WestLB rücken immer mehr ins Zentrum des politischen Streits um den NRW-Landeshaushalt 2012. Drei Wochen vor der geplanten Verabschiedung des Etats im Landtag hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Steffen Kampeter (CDU), in einem Schreiben u.a. an NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) die zügige Umsetzung des vereinbarten WestLB-Zerschlagungsplans zum 30. Juni angemahnt.

„Die vollumfängliche und fristgerechte Umsetzung der Eckpunktevereinbarung ist zentraler Bestandteil einer Lösung in Sachen WestLB, die wirtschaftlich tragfähig ist und rechtlichen Bestand hat“, heißt es in Kampeters Brief, der WAZ-Mediengruppe vorliegt. Die Landesregierung hatte sich zur Übernahme eines Haftungskapitals für die WestLB in Höhe von 1 Milliarde Euro bereit erklärt, dies aber bei der Aufstellung des Landeshaushalts 2012 unberücksichtigt gelassen.

Die CDU-Opposition argwöhnt, Walter-Borjans wolle die Neuverschuldung im Etat künstlich niedrig halten, damit die FDP der rot-grünen Minderheitsregierung mit einer Enthaltung bei der Haushaltsabstimmung am 29. März über die Hürde helfen könne. Die Liberalen hatten das WestLB-Zerschlagungskonzept stets abgelehnt. Walter-Borjans wolle offenbar die Restrukturierungskosten für die abgewirtschaftete Landesbank in einem späteren Nachtragshaushalt bilanzieren. Hier müsste dann die CDU wohl zustimmen, da das CDU-geführte Bundesfinanzministerium den WestLB-Abwicklungsplan maßgeblich ausgehandelt hatte.

Experten mahnen zur Eile

Die Union will am Donnerstag im Finanzausschuss des Landtags beantragen, das Haftungskapital für die WestLB doch noch in Walter-Borjans Stammhaushalt zu schreiben. Da dies wohl keine Mehrheit finden wird, erwägt die Fraktionsspitze einen Antrag auf Einstweilige Anordnung beim NRW-Verfassungsgericht.

Mit diesem Instrument hatte die Opposition der Landesregierung bereits beim Nachtragshaushalt 2010 eine schwere Niederlage zugefügt. Experten in der Union mahnen jedoch, den juristischen Weg möglichst rasch zu beschreiten. Wenn der Gang zum Verfassungsgericht den Landeshaushalt wirklich stoppen solle und nicht nur der eigenen Gesichtswahrung diene, müsse Antrag auf Einstweilige Anordnung noch Ende dieser Woche abgeschickt werden.