München. . Vermutlich erst im Oktober wird der Prozess gegen den ehemaligen Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Rolf Breuer fortgesetzt.Breuer wird versucherter Betrug vorgeworfen. Angestrengt hatte den Prozess der verstorbene Medienunternehmer Leo Kirch.
Der Strafprozess gegen den ehemaligen Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Rolf Breuer wegen versuchten Betrugs vor dem Münchner Landgericht ist vorerst ausgesetzt.
Als Grund nannte Richter Anton Winkler am Donnerstag Probleme der Justiz, angesichts der Urlaubszeit das Gericht mit Schöffen zu besetzen. Zudem beantragte Breuers Verteidiger Sven Thomas eine Unterbrechung der Verhandlung. Mit einem Neustart des Prozesses ist nicht vor Ende Oktober zu rechnen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 73-jährigen Breuer vor, bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben. Das Strafverfahren ist ein Nebenschauplatz in der Serie von Zivilprozessen, mit denen der jüngst verstorbene Medienunternehmer Leo Kirch die Deutsche Bank überzogen hatte und die nun von seiner Familie fortgesetzt werden.
Breuer drohen bis zu fünf Jahre Haft
Kirch warf Breuer vor, mit öffentlich geäußerten Zweifeln an seiner Kreditwürdigkeit die Insolvenz seines Medienkonzerns herbeigeredet zu haben. So hatte Breuer 2002 in einem Fernsehinterview bezweifelt, dass der Finanzsektor der schwer angeschlagenen Kirch Media weitere Kredite geben werde. Als Kirch wenig später pleiteging, gab er Breuer die Schuld.
Im jetzigen Prozess geht es um Aussagen Breuers vor dem Oberlandesgericht München 2003. Dort hatte Breuer ausgesagt, er habe keinerlei interne Kenntnisse über Kirchs Kredite bei seiner Bank gehabt. Die Staatsanwaltschaft hält „diese Äußerung für bewusst wahrheitswidrig“ und klagte ihn des versuchten Prozessbetrugs an. Uneidliche Falschaussage vor Gericht kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Urlaubsvertretung nicht erschienen
Am Donnerstag wurde der Prozessbeginn zunächst um knapp zwei Stunden verschoben, weil die Urlaubsvertretung eines Schöffen nicht erschienen war. Nach der verspäteten Eröffnung beantragte die Verteidigung eine Verfahrensunterbrechung von mindestens einer Woche, weil sie nicht fristgerecht über die Besetzung des Gerichts informiert wurde.
Da das Gericht auch bei den weiteren bislang angesetzten vier Terminen Probleme bei der Besetzung erwartet, setzte Winkler das Verfahren ganz aus. Schließlich sei die 3. Strafkammer wegen verschiedener Urlaube ab Anfang September für die Dauer von sieben Wochen nicht vollständig besetzt, und die Hauptverhandlung darf nur bis zu drei Wochen unterbrochen werden. (dapd)