Berlin. Einen zweiten Fall Hypo Real Estate soll es nicht geben: Wirtschaftsminister zu Guttenberg sucht Alternativen zu einer Notverstaatlichung von angeschlagenen Banken. Sein Vorschlag lautet Zwangsverwaltung. Das soll auch verhindern, dass Banken auf Kosten des Steuerzahlers leichtfertig zocken

Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg will angeschlagene Banken offenbar künftig per Verordnung unter eine Art staatliche Zwangsverwaltung stellen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf aus seinem Haus berichtete am Donnerstag die «Süddeutschen Zeitung». Damit soll eine Alternative zur Not-Verstaatlichung wie bei der Hypo Real Estate (HRE) schaffen. Das Gesetz soll verhindern, dass Banken leichtfertig Risiken eingehen, weil sie sich auf staatliche Hilfen in Krisenzeiten verlassen.

Laut «Süddeutscher Zeitung» wurde der Gesetzentwurf vom Wirtschaftsministerium zusammen mit der Wirtschaftskanzlei Linklaters ausgearbeitet. Das Insolvenzrecht soll dem Bericht zufolge so geändert werden, dass es künftig auch auf systemrelevanten Banken angewandt werden kann, ohne dass die Gefahr von Verwerfungen auf dem Finanzmarkt oder gar sein gänzlicher Zusammenbruch droht. Die gefährdeten Institute sollen mit der neuen Regelung im Fall einer drohenden Pleite stabilisiert und restrukturiert werden können.

Ausschuss soll entscheiden

Falls ein systemrelevantes Institut Gefahr läuft, seine Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr zu erfüllen, könnte die Finanzaufsicht BaFin es unter eine sogenannte Restrukturierungsverwaltung stellen und in die Geschäftsführung eingreifen. Die BaFin kann dies nicht alleine entscheiden, sondern muss vorher die Zustimmung des interministeriellen Ausschusses einholen. Lehnt das Gremium ab, muss die BaFin prüfen, ob sie stattdessen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt.

Übernimmt die BaFin die Zwangsverwaltung, wird laut Zeitungsbericht ein Plan ausgearbeitet, der eine Fortführung des Instituts gewährleistet. Ziel ist es dabei, das Unternehmen langfristig zu stabilisieren und von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen unabhängig zu machen. Hierzu könnte die Reduzierung bestimmter Risiken oder die Verkleinerung des Geschäftsumfanges gehören.

Zudem soll der Plan laut Bericht klarstellen, wie das Institut die Hilfsmittel der öffentlichen Hand wieder zurückzahlen kann. Um den staatlichen Einfluss zu begrenzen, soll die Bank diesen Plan selbst ausarbeiten. Die BaFin erhalte aber die Möglichkeit, das Vorhaben zu ändern, wenn dies erforderlich ist. (ap)