Düsseldorf. . Neben der Deutschen Bank hat auch die mehrfach mit Steuergeldern gerettete WestLB offenbar im großen Stil an Zinswetten mit NRW-Kommunen verdient. Unter anderem sollen Hagen und Meinerzhagen geschäditg worden sein.

Neben der Deutschen Bank hat auch die mehrfach mit Steuergeldern gerettete Westdeutsche Landesbank (WestLB) offenbar im großen Stil an Zinswetten mit NRW-Kommunen verdient.

Der Rechtsanwalt Jochen Weck, der am Montag vor dem Bundesgerichtshof ein Musterurteil gegen die Deutsche Bank erstritten hat, sagte der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“: „Die WestLB hat allein im Jahr 2005 mit nordrhein-westfälischen Gemeinden Swap-Verträge im Wert von 4,1 Milliarden Euro abgeschlossen.“

Laut Zeitung haben zum Beispiel die Städte Remscheid, Hagen und Meinerzhagen mit Zinswetten der WestLB Geld verloren.

Kommunen streben womöglich Schadenersatz an

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, schließt nicht aus, dass nach dem BGH-Urteil gegen die Deutsche Bank auch Städte Schadenersatzansprüche stellen. „Die Städte haben in ihrer Not versucht, Finanzgeschäfte zu tätigen, die sehr risikoreich sind“, sagte Landsberg der „Passauer Neuen Presse“ vom Mittwoch. „Es ist nicht auszuschließen, dass nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs auch Schadenersatzansprüche von Städten bestehen.“ Der BGH hatte am Dienstag einem mittelständischen Unternehmer Schadenersatz zugesprochen, weil die Deutsche Bank ihm zu hoch spekulativen Finanzanlagen geraten hatte, ohne ihn ausreichend über die Risiken dieser Zinswetten zu informieren.

„Eine Kommune ist kein Finanzinvestor“

Der Städte- und Gemeindebund habe immer zu äußerster Vorsicht bei den sogenannten Swap-Geschäften gemahnt, sagte Landsberg. Nach der Finanzkrise sind die Städte und Gemeinden nach Ansicht Landsbergs bei ihren Investitionen ausgesprochen vorsichtig geworden. „Eine Kommune ist kein Finanzinvestor. Diese Erkenntnis hat sich durchgesetzt.“ Es gebe nun einen generellen Trend, alles zu meiden, was nur entfernt nach Risiko rieche. Das sei der Wille der Bürger.

Es werde noch eine Weile dauern, bis sich das Verhältnis zwischen öffentlicher und privater Dienstleistung wieder bei einem vernünftigen Maß einpendele, sagte Landsberg. „Auch Privatisierungen öffentlicher Dienstleistungen werden inzwischen häufiger zurück in kommunale Hände überführt.“ Dabei sei „keineswegs“ jede Privatisierung ein Fehler gewesen.

Ansgar Belke, Direktor des Instituts für Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft an der Universität Duisburg/Essen, sieht auch Auswirkungen auf die Bankenlandschaft: „Die Geschäftsbanken dürfte das Urteil aufschrecken, denn der BGH könnte damit die Banken verpflichten, nicht nur über das Chancen- und Risikoprofil von Produkten, sondern auch über die Produktstrukturen aufzuklären. Hierdurch würden die Kalkulation der Kosten und Margen auch für Wettbewerber transparent.“ Darüber hinaus könne es zu einer Klagewelle gegen die betroffenen Banken kommen, die nicht anders gehandelt hätten als die Deutsche Bank. Eine zweite Finanzkrise, wie von der Deutschen Bank angedeutet, sieht Belke allerdings nicht.

Belke: „Das Finanzprodukt Swap an sich ist eigentlich nicht verwerflich. Diskutiert werden sollte aber darüber, wie viel Sinn es stiftet, derartige Produkte an Mittelständler und Stadtkämmerer zu verkaufen. Mit den Spread-Ladder-Swaps bürdete die Deutsche Bank ihren Kunden neuartige Risiken auf.“ (dapd/afp)