Essen. . Bei der Übernahme des Essener Baukonzerns Hochtief durch ACS hat es nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keine Hinweise auf verbotene Absprachen gegeben.

Deutschlands größter Baukonzern Hochtief hat im Kampf gegen eine feindliche Übernahme durch den spanischen Konkurrenten ACS einen weiteren schweren Rückschlag erlitten. Die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin sieht aufgrund ihrer Untersuchungen keine Belege für verbotene Absprachen zwischen ACS und dem Hochtief-Großaktionär Southeastern Asset Management, wie sie am Mittwoch mitteilte. Hoffnungen, die Übernahme durch den Nachweis eines unzulässigen verdeckten Zusammenspiels - des sogenannten Acting in Concert - zwischen den Unternehmen zu stoppen, haben sich damit zerschlagen.

Es seien weder Anhaltspunkte für mündliche oder schriftliche Verträge noch für sonstige Absprachen über den gemeinsamen Erwerb von Aktien der Hochtief AG festgestellt worden, berichtete die BaFin. Auch Belege für Stimmrechtsabsprachen zwischen den beiden Gesellschaften seien nicht gefunden worden.

Der Investmentfonds Southeastern Asset Management spielt eine Schlüsselrolle im Kampf um Hochtief. Denn das Unternehmen ist als Großaktionär sowohl am deutschen Bauriesen als auch an ACS beteiligt; von ihm stammt ein Großteil der Aktien, die ACS im Rahmen des Übernahmeangebots angetragen wurden. Erst durch die Entscheidung von Southeastern, das Tauschangebot für rund zwei Millionen seiner etwa vier Millionen Hochtief-Aktien anzunehmen, wurde es für ACS möglich, die wichtige 30-Prozent-Hürde zu überschreiten. Für die Übernahmepläne von ACS ist dies von entscheidender Bedeutung, denn erst dadurch wird es ACS nach dem deutschen Aktienrecht möglich, künftig weitere Hochtief-Aktien zuzukaufen, ohne den anderen Aktionären ein neues, teures Übernahmeangebot zu machen.

Grünes Licht für Nachbesserung des Angebots

Außerdem gab die Bonner Behörde nachträglich grünes Licht für die von ACS Mitte Dezember vorgenommene Aufstockung des Kaufangebots. Die Spanier hatten damals ihr Angebot aufgrund der fehlenden Akzeptanz an der Börse nachgebessert: Für jeweils fünf Hochtief-Aktien boten sie neun statt zuvor acht eigene Papiere. Die BaFin betonte, ACS habe mit der Angebotsänderung nicht offensichtlich gegen übernahmerechtliche Vorschriften verstoßen. Die Änderung sei daher zulässig. Wäre die Aufsichtsbehörde zu dem Ergebnis gekommen, dass die von den Aktionären von ACS beschlossene Kapitalerhöhung um 157 Millionen Aktien für das neue Angebot nicht ausreicht, hätte die BaFin das Angebot untersagen müssen.

ACS hat sich durch sein Übernahmeangebot nach eigenen Angaben inzwischen 31,6 Prozent der Hochtief-Anteile gesichert. (dapd)