Berlin. Wer Ski fährt, fällt auch mal: Was man im Ernstfall für Absicherungen braucht und was Alkoholkonsum für die Versicherungsleistung bedeuten kann.
Ist die Rente noch sicher? Was können Versicherte privat tun, um im Alter auch finanziell sorgenfrei leben zu können? Sandra Klug ist Altersvorsorge- und Rentenexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. An dieser Stelle beantwortet sie regelmäßig Fragen zu den Themen private Vorsorge und Rente. Heute: Welche Versicherung man beim Skifahrern wirklich braucht – und welche nicht.
Frau Klug, die Skisaison hat begonnen. Welche Versicherung braucht man als Skifahrer unbedingt?
Sandra Klug: Wichtig ist eine private Haftpflichtversicherung für Schäden, die man anderen zufügt. Krankenversicherung und gegebenenfalls eine Auslandsreisekrankenversicherung sind ein Muss. Für eigene Verletzungen zählt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Dabei ist es generell egal, ob ein Unfall oder eine Krankheit zu der Berufsunfähigkeit führt. Die Versicherung greift auch, wenn ein Sturz beim Skifahren zu so schweren Verletzungen führt, dass ein Erwerbsleben (vorübergehend) nicht mehr möglich ist. Eine reine Unfallversicherung ist aus meiner Sicht nicht nötig.
Skifahren findet häufig außerhalb Deutschlands statt. Reicht eine herkömmliche Auslandskrankenversicherung für den Fall, dass auf der Piste die Bergrettung kommen muss?
Klug: Bei der jeweiligen Versicherung sollte noch einmal das Kleingedruckte und die Leistungen gecheckt werden. Aber normalerweise ist so etwas – und auch ein möglicher Transport mit dem Helikopter in die Klinik – darüber versichert.
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Statistisch gesehen passieren rund 20 Prozent aller Skiunfälle bei Zusammenstößen auf der Piste. Welche Versicherung übernimmt den Schaden, den ich möglicherweise anrichte?
Klug: Ganz wichtig ist eine private Haftpflichtversicherung. Manche Länder verlangen sogar den Nachweis über eine bestehende Versicherung, bevor ein Skipass herausgegeben wird. Grundsätzlich ist es natürlich wichtig, dass der Schaden, den ich verursache, gedeckt ist. Und dafür sollte ich bestenfalls nicht mit meinem Privatvermögen haften, sondern mich eben über eine Haftpflichtversicherung absichern.
Welche Unterlagen sollte man für die Versicherung unbedingt aufbewahren?
Klug: Alles rund um die Diagnose und Krankenhausbehandlungen. Ist Equipment kaputtgegangen, wäre es auch hilfreich, wenn man die Rechnung für seine Skier noch hat. Lieber zu viel sammeln als zu wenig.
Mal angenommen, dem verunfallten Skifahrer kann Alkoholkonsum nachgewiesen werden: Was macht das mit dem eigenen Versicherungsschutz?
Klug: Hinsichtlich der Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung spielt es keine Rolle. Bei der Haftpflichtversicherung ist das anders. Durch den Alkoholkonsum kann eine Mitschuld angenommen und die Versicherungsleistung reduziert werden. Das Alles-oder-nichts-Prinzip ist aber abgeschafft worden. Alkoholkonsum führt nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Auch nicht, wenn einem mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut nachgewiesen werden können?
Klug: Nein. Das ist ähnlich wie bei einem Wohnungseinbruch. Wer das Fenster auf Kipp lässt, hat zwar eine Mitschuld. Dass Versicherer gar nicht mehr zahlen, kommt aber nicht vor. Es werden dann aber zum Beispiel nur 75 Prozent des Schadens ersetzt, nicht 100 Prozent. Da gibt es keine Faustregel, es kommt auf den Einzelfall an. Bei einem großen Mitverschulden können Versicherer auch drastischer kürzen, sogar bis auf null. Generell empfiehlt es sich natürlich, Après-Ski ernst zunehmen – und Alkohol erst nach dem Skifahren zu konsumieren.
Gibt es Besonderheiten, die beim Unfall während eines Skikurses gelten?
Klug: Vielerorts dürfte es eine Absicherung über die Skischule geben. Ich weiß allerdings nicht, wie die Versicherungsbedingungen in einzelnen Ländern aussehen. Nachfragen bei der Skischule im Vorfeld bringt Klarheit.
Es gibt einige Anbieter, die spezielle Ski-Versicherungen im Programm haben. Da geht es zum Beispiel um Ski-Bruch, aber auch den Diebstahl. Sinnvoll?
Klug: Versicherungen werden immer dann benötigt, wenn ansonsten der finanzielle Super-GAU drohen würde, die finanzielle Existenz im Schadenfall erheblich eingeschränkt oder sogar bedroht wäre. Geht mir das Ski-Equipment kaputt oder wird geklaut, ist das ärgerlich, aber ich werde vermutlich nicht finanziell bedroht sein. Abgesehen davon erleben wir, dass Versicherungen bei dieser Art von Absicherung nicht immer hürdenlos regulieren. Da wäre ich eher skeptisch.
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