Duisburg. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat mit Erfolg gegen den Discounter Aldi wegen irreführender Werbung mit dem Logo der Stiftung Warentest geklagt. Aldi hatte auf Olivenöl mit einer Testnote geworben, die sich jedoch auf einen älteren Jahrgang bezog.
Lebensmittelunternehmen dürfen bestimmte Produkte nicht mit einem Testsiegel bewerben, wenn sich der Test auf einen anderen Jahrgang bezog. Das Landgericht Duisburg untersagte dem Discounter Aldi, ein Olivenöl mit der Testnote «gut» auszuzeichnen, da die Stiftung Wartentest für ihr Urteil einen anderen Jahrgang des Öls getestet hatte, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Donnerstag mitteilte.
Die Richter befanden, die Verbraucher würden durch die Werbung in die Irre geführt. Sie betonten, bei Olivenölen aus zwei Verschiedenen Erntejahrgängen handle es sich nicht um identische Produkte. Deshalb dürfe nur der jeweils getestete Jahrgang mit dem Testergebnis beworben werden.
Die Stiftung Warentest begrüßte das Urteil. «Das Urteil ist richtig», sagte Stiftungsvorstand Werner Brinkmann der Nachrichtenagentur AFP. «Es ist wichtig, dass das Gericht entschieden hat, dass ein anderer Erntejahrgang ein neues Produkt ist.» Dies sei bedeutsam, weil diese Abgrenzung bei Lebensmitteln immer schwierig sei. Unterschiede oder Gemeinsamkeiten zu belegen, sei jeweils nur mit einem weiteren Test möglich. Brinkmann verwies darauf, dass das von Aldi nach Ansicht der Richter unrechtmäßig mit dem Testsiegel beworbene Olivenöl auch eine andere Produktbeschreibung hatte als das getestete Öl. Das Urteil des Landgerichts Duisburg ist noch nicht rechtskräftig. (afp)