Düsseldorf. Sieg für Samsung im Rechtsstreit mit Apple: Das Düsseldorfer Landgericht hat Samsung erlaubt, sein Galaxy Tab 10.1N in Deutschland weiterhin zu vertreiben. Apple hatte dagegen geklagt. Der Konzern behauptet das Galaxy Tab verletze Patente von Apple. Endgültig entschieden ist der Streit noch nicht.

Weihnachtsgeschenk für Samsung: Der koreanische
Elektronikkonzern kann seinen umstrittenen iPad-Rivalen "Galaxy Tab 10.1N" in Deutschland erst einmal weiter
verkaufen. Zwar versuchte Apple am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Landgericht,
den Vertrieb des Gerätes mit einer einstweiligen Verfügung untersagen zu lassen.
In einer vorläufigen Einschätzung sah die zuständige Kammer aber keinen Grund
für ein Verkaufsverbot. Ihre endgültige Entscheidung wollen die Richter
allerdings erst am 9. Februar verkünden.

Doch stehen die Zeichen für Samsung offenbar gut. Die Vorsitzende
Richterin Johanna Brückner-Hofmann sagte bei einem öffentlichen
Erörterungstermin im jüngsten deutschen Rechtsstreit der beiden
Elektronikkonzerne, nach vorläufiger Auffassung der Kammer habe sich Samsung
durch die Überarbeitung des Vorgängermodells "Galaxy Tab 10.1" soweit von Apples geschütztem
Geschmacksmuster entfernt, dass es keinen Grund mehr für ein darauf gestütztes
Verkaufsverbot gebe. Auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gebe es wohl eher
keinen Anlass für einen Verkaufsstopp, sagte die Richterin.

Richter: Samsung hat wesentliche Bedenken des Gerichts aufgegriffen

Apple will vor dem Düsseldorfer Gericht ein EU-weites Verkaufsverbot
für das "Galaxy Tab 10.1N" erreichen. Das
Düsseldorfer Gericht hatte vor einigen Monaten bereits den Verkauf des "Galaxy Tab 10.1" in Deutschland untersagt, weil sein
Design Geschmacksmusterrechte des Apple-Konzerns verletze.

Samsung hatte nach dem Verbot das Design des Geräts überarbeitet und
ein Nachfolgemodell unter der Bezeichnung "Galaxy
Tab 10.1N" auf den Markt gebracht. Die Richterin bescheinigte dem koreanischen
Unternehmen, bei der Überarbeitung wesentliche Bedenken des Gerichts
aufgegriffen zu haben. Die deutlich breitere Gestaltung der Geräteseiten und
deutlich erkennbare Lautsprecherschlitze auf der Vorderseite sorgten nach der
ersten Einschätzung des Gerichts für eine ausreichende gestalterische Abgrenzung
vom durchgehend schlichten Design des Apple-Geschmacksmusters.

Gericht sieht keine Herkunftstäuschung

Auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht neige die Kammer bislang eher
dazu, den Anspruch von Apple auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu
verneinen, sagte die Richterin. So könne etwa von einer Herkunftstäuschung wohl
nicht die Rede sein. "Die Kammer ist sicher, dass Apple und Samsung besser
bekannt sind als der Bundespräsident oder die Bundeskanzlerin."

Im Streit um die Marktanteile bei den lukrativen Smartphones und
Tablet-PCs überziehen sich Apple und Samsung derzeit weltweit wechselseitig mit
Prozessen. Dabei geht es nicht nur um Plagiatsvorwürfe, sondern auch um
Patentrechtsverletzungen.

Apple hatte mit der Entwicklung des iPhones und des iPads in den
vergangenen Jahren zunächst den Smartphone-Markt und dann den Markt für flache
Kleincomputer revolutioniert. Seitdem bemühen sich die Konkurrenten, den
Vorsprung der Kalifornier einzuholen, während Apple seine führende Position
nicht nur durch Neuentwicklungen, sondern auch zahlreiche rechtliche
Auseinandersetzungen zu verteidigen sucht. (dapd)