Marburg.. Weil der Streich mit einem Kollegen schief ging, wurde ein Arbeiter entlassen. Sein Opfer hatte den Mund voller Sekundenkleber und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Das Marburger Arbeitsgericht hat die Kündigung jedoch aufgehoben.
Bei einem Streich hat ein Arbeiter seinem Kollegen mit Sekundenkleber den Mund verschlossen und ist dafür fristlos gefeuert worden. Doch das Marburger Arbeitsgericht hat die Kündigung am Freitag aufgehoben und entschieden, eine Abmahnung sei ausreichend. Demnach behält der Montagearbeiter aus Buchenau (Kreis Marburg-Biedenkopf) seinen Job.
Der 41-Jährige hatte ausgesagt, er habe im März dieses Jahres nur die Wasserflasche des Kollegen mit Sekundenkleber verschließen wollen. Der Kleber härtete aber erst an der Luft und deshalb an Lippe und Zungenspitze des Opfers aus. Er wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, wo er mehrere Tage behandelt wurde. Wochenlang hatte der Arbeiter, der auch Trompete spielt, Taubheitsgefühle an Lippe und Zunge.
„Das war nicht bösartig“
Die Geschäftsleitung des 350-Mann-Unternehmens hatte dem Verursacher fristlos gekündigt und zudem Ersatz für die Lohnfortzahlung während des Krankenhausaufenthalts des Kollegen verlangt. Das Arbeitsgericht betonte dagegen, dass der Mann nicht in böser Absicht gehandelt habe. Es handele sich um eine fahrlässige Körperverletzung. „Das war nicht bösartig“, sagte Arbeitsrichter Hans Gottlob Rühle. „Dinge, die scheinbar lustig sind, können böse enden.“ Der Mann habe den Kollegen nicht verletzen wollen. Deshalb sei eine Kündigung überzogen.
Positiv wertete das Gericht auch, dass sich der Arbeiter noch am Tattag in der Klinik bei seinem Opfer entschuldigt hatte. Der Verletzte hat sich mittlerweile vollständig erholt und auch die Entschuldigung angenommen. Laut Urteil muss der 41-jährige Montagearbeiter allerdings knapp 1.000 Euro zahlen, die das Unternehmen für die Lohnfortzahlung aufbringen musste. (dapd)
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