Düsseldorf. Aldi darf seinen Fleckenpudding “Flecki“ weiterhin verkaufen. Das Düsseldorfer Landgericht entschied, dass “Flecki“ keine Patente des Konkurrenzprodukts “Paula“ von Dr. Oetker verletzt. Die Ähnlichkeit ist aus Sicht der Richter nicht gravierend, so habe “Paula“ mehr Flecken als “Flecki“.

Im Dauerstreit um den Fleckenpudding "Paula " hat der Bielefelder Lebensmittelkonzern Dr. Oetker eine weitere Niederlage erlitten. Das Düsseldorfer Landgericht entschied am Dienstag, dass weder das bei Aldi verkaufte Konkurrenzprodukt "Flecki", noch seine Herstellung Patente des westfälischen Familienunternehmens verletze, wie ein Justizsprecher berichtete.

Dr. Oetker hatte in den vergangenen Jahren den Kinderpudding "Paula" mit großem Werbeaufwand in den Markt gedrückt und wehrt sich vehement gegen das von der bayerischen Molkerei Gropper für Aldi hergestellte, Konkurrenzprodukt. Es sieht durch "Flecki" seine Rechte verletzt.

Viele kleine Flecken oder ein einziger dicker Fleck?

Die Düsseldorfer Richter folgten dieser Einschätzung allerdings nicht. Die Unterschiede in den technischen Abläufen bei der Produktion seien so gravierend, dass von einer Patentverletzung nicht gesprochen werden könne. Das spiegele sich auch im Aussehen. Während "Paula" viele kleine, gezielt angeordnete Flecken zeige, gingen diese bei "Flecki" nahezu in einem einzigen dicken Fleck auf.

Dr. Oetker war zuvor bereits in zwei Instanzen mit dem Versuch gescheitert, ein Verkaufsverbot für "Flecki" wegen Verstoßes gegen Design-Rechte zu erreichen. (dapd)