Düsseldorf. Im Streit um einen gefleckten Pudding für Kinder hat der Lebensmittelkonzern Dr. Oetker eine Schlappe erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass Aldi Süd seinen Pudding “Flecki“ weiter verkaufen darf. Die Richter sahen den Oetker-Pudding “Paula“ nicht in unlauterer Weise kopiert.
Die Supermarktkette Aldi Süd darf ihren Kuhflecken-Pudding "Flecki" weiterhin verkaufen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Dienstag und wies einen Berufungsantrag von Dr. Oetker gegen ein Landgerichtsurteil zurück.
Das OLG schloss sich im Grundsatz der Auffassung des Landgerichts an, dass "Flecki" das Geschmacksmuster, das Dr. Oetker für "Paula" zusteht, nicht verletzt. Auch ahme "Flecki" den Pudding "Paula" nicht in unlauterer Weise nach.
Gericht prüft "Kulminationspunkte" und Maserung des Puddings
Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits am 1. März einen Eilantrag von Dr. Oetker auf ein europaweites Verkaufsverbot für den "Flecki"-Pudding abgelehnt (Az.: 14c O 302/11). Das OLG musste in zweiter Instanz über die Forderung von Dr. Oetker nach einem Verbot entscheiden.
Das OLG prüfte beim Konkurrenten "Flecki" nun "Kulminationspunkte"
sowie "Drehung" und "Maserung" der Puddingmischung. Das Gericht kam dabei zu dem
Schluss, dass sich das Aldi-Produkt gegenüber "Paula" ausreichend unterscheide.
Auch das Schriftbild auf der Verpackung lasse bei "Flecki" keine Verwechslung
mit "Paula" aufkommen. Somit werde das sogenannte Geschmacksmuster des
Oetker-Artikels nicht verletzt.
Schlappe für Dr. Oetker hatte sich bereits angedeutet
Bereits in der mündlichen Verhandlung Ende Juni hatte sich abgezeichnet, dass die Richter zugunsten von Aldi entscheiden würden. Für ein europaweites Verkaufsverbot seien die Unterschiede zwischen "Flecki" und "Paula" zu groß, hatte der Vorsitzende Richter da gesagt. Das Landgericht hatte argumentiert, dass auch andere Hersteller als Dr. Oetker die Möglichkeit haben müssten, kindgerechten Pudding herzustellen. Dabei im Design auf die Kuh zurückzugreifen, sei naheliegend.
Beide Süßspeisen, um die über Monate gestritten wurde, bestehen aus Vanille- und Schokopudding. Die Verteilung des Puddings erinnert dabei ans fleckige Fell einer Kuh.
Dr. Oetker kann gegen die OLG-Entscheidung mit dem Antrag auf ein
sogenanntes Hauptverfahren ein weiteres Rechtsmittel einlegen. Darüber werde man
zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, sagte ein Konzernsprecher. (dapd/afp/we)