Brüssel. .

Europa und die USA suchen nach gemeinsamen Grundsätzen für den Umgang mit persönlichen Daten. Unter anderem geht es Fluggast-Daten. Die EU haben sich inoffiziell auf unverhandelbare Grundsätze geeinigt.

Europa und die USA suchen nach gemeinsamen Grundsätzen für den Umgang mit persönlichen Daten. Die EU-Mitgliedsländer gaben der EU-Kommission grünes Licht für Verhandlungen mit den USA über ein Rahmenabkommen. Das soll die Grundlage bilden für alle künftigen Abkommen, bei denen der Datenschutz eine Rolle spielt - zum Beispiel auch bei Fluggast-Daten.

Derzeit gibt es häufig Knatsch zwischen den Verbündeten, wenn es um die Privatsphäre geht. So kippte das Europaparlament im Frühjahr eine erste Version des „Swift“-Abkommens zur Weitergabe der Daten von Banküberweisungen. Im Sommer stimmten die Parlamentarier dann schließlich zu.

Europäische Gerichtshof kippte bisherige Regelung

In der Schwebe hängt derzeit der Umgang mit Buchungsdetails von Flugpassagieren, die in die USA, Australien oder Kanada fliegen. Derzeit haben diese drei Länder zwar Zugriff auf die Daten der Reisenden. Doch die Abkommen dazu gelten nur vorläufig: Das eine brachte der Europäische Gerichtshof zu Fall. Die zwei anderen müssen neu ausgehandelt werden, nachdem vor einem Jahr der Lissabon-Vertrag in Kraft getreten ist, der alle wichtigen EU-Prozesse regelt.

Deshalb beauftragten die EU-Innenminister die EU-Kommission jetzt, neue Regeln für den Austausch der „Fluggast-Daten“ auszuhandeln. Die Verhandlungsgrundlage dafür steht nun. Die Deutschen allerdings sind mit dem Beschluss nicht ganz einverstanden und haben sich der Stimme enthalten. Sie drängen laut einem EU-Diplomaten auf einen besseren Schutz persönlicher Daten. Deutschland forderte, dass die maximale Speicherdauer kürzer ist, die anderen Ländern für die Aufbewahrung der Passagier-Informationen zugestanden wird.

Doch in einem Grundsatz sind sich die EU-Länder einig, wie ein EU-Diplomat sagte: Andere Staaten sollen nur auf Anfrage Zugriff auf Fluggast-Daten erhalten – und sich nicht nach Bedarf bedienen dürfen, so wie früher die USA.