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Die Strompreise werden zum Jahreswechsel auf breiter Front erhöht. Laut Bundesnetzagentur ist das nicht nur ungerechtfertigt. Die Strompreise könnten sogar gesenkt werden. Ein Haushalt soll künftig im Schnitt 71 Euro mehr zahlen.

Die aktuelle Welle von Strompreiserhöhungen zum Jahreswechsel ist aus Sicht von Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth mehr als ungerechtfertigt. Die Stromversorger könnten die Preise sogar senken, schrieb Kurth in einem Brief an die Beiratsmitglieder der Agentur, der der NRZ vorliegt.

Mehr als 400 Versorger ha­ben Preissteigerungen in der Grundversorgung von im Schnitt 7,1% angekündigt, sagte ein Sprecher des Verbraucherportals Verivox. In NRW erhöhen etwa 70 Versorger die Preise zwischen zwei und 14,7%. So steigen die Preise zum 1. Januar etwa bei den Stadtwerken Kamp-Lintfort (+3,5%), bei der Energie Wasser Niederrhein (4,8%), bei der Energieversorgung Oberhausen (6,2%) sowie bei den Stadtwerken Duisburg (6,5%) oder Emmerich (7,0%). Die Stadtwerke Düsseldorf schlagen 7,7% auf – ein Haushalt mit ei­nem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden zahlt dadurch etwa 71 Euro mehr im Jahr. Die Versorger begründen den Preisanstieg im Wesentlichen mit der Erhöhung der im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschriebenen Umlage im kommenden Jahr.

Drei Cent Spielraum für Preissenkungen

Das sei „sachlich nicht gerechtfertigt“, erklärt Kurth in dem Schreiben: Die Vermarktung zunehmend größer werdender Mengen erneuerbarer Energien wirke sich senkend auf die Großhandelspreise aus. Den Konzernen verblieben bei einem durchschnittlichen Strompreis von 23,42 Cent pro Kilowattstunde abzüglich Steuern, Abgaben und Netzentgelten 8,11 Cent, erläuterte Kurth weiter. Bei Energiebeschaffungskosten von rund 5 Cent pro Kilowattstunde, die angesichts der aktuellen Börsenpreise jedem Versorger möglich seien, blieben also rund 3 Cent Spielraum für Preissenkungen.

Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn aus Oberhausen kritisierte die Stromversorger scharf. Die erneuerbaren Energien würden immer öfter als „unrechtmäßiger Erhöhungsgrund missbraucht“.