Essen. .
Apps sind meistens kostenlos, machen das Leben leichter oder bieten einfach nur Spaß. Aber: Miniprogramm für Smartphones machen es Betrügern leicht. Hinter Werbebannern verstecken sich oft Abofallen.
Sie sind meist kostenlos, haben einen echten Mehrwert oder machen einfach nur Spaß.
Auch interessant
Miniprogramme auf modernen Multimedia-Handys, sogenannte Apps. Doch wer nicht aufpasst, kann schnell Betrügern aufsitzen. Hinter Werbebannern, die in Apps eingeblendet werden, verstecken sich oft Abofallen, warnen Verbraucherschützer.
Laut Branchenverband Bitkom ist jedes fünfte Handy in Deutschland ein Smartphone. Die Multimedia-Handys erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, auch wegen der Apps. Zehn Millionen Deutsche nutzen die Miniprogramme bereits. Sie werden oft über Werbung finanziert. Und die kann für Handynutzer teuer werden.
Beschwerden häufen sich
Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich zurzeit Beschwerden von Mobilfunk-Kunden, die auf ihrer Handyrechnung für Abos bezahlen sollen, die sie nie abgeschlossen haben wollen. „Die Kunden können sich nicht erklären, wie es zu einem Vertragsschluss gekommen ist“, sagt Verbraucherschützer Peter Lindackers.
Viele Kunden seien noch nicht vertraut mit ihrem Handy. „Sie haben beim Ausprobieren der Apps auf ein Werbebanner geklickt, hinter dem sich eine Abofalle verbarg“, schätzt Lindackers. Und der Anbieter des Abonnements rechnet dann über den Telefonanbieter ab. Das können 2,99 Euro die Woche sein. Lindackers sind aber auch Fälle bekannt, in denen rund 30 Euro pro Monat fällig wurden.
Technisch ist das ohne weiteres möglich – dank WAP-Billing. WAP steht für Wireless Application Protocol. Das Verfahren wurde entwickelt, um Internet auf leistungsschwachen Handys zu nutzen. Heute ist WAP eigentlich überflüssig, weil moderne Handys aufwendige Inhalte schnell darstellen können. Doch auch aktuelle Geräte beherrschen WAP – und das machen sich Abo-Fallensteller zunutze.
Klickt der Handynutzer auf eine Werbefläche, hinter der sich ein Abo verbirgt, wird per WAP die MSISDN übertragen. Diese Nummer ermöglicht es dem Anbieter, den Besitzer des Telefons zweifelsfrei zu identifizieren. Der leitet die Rechnung an den Mobilfunkanbieter weiter, der sie an seinen Kunden durchreicht.
Der Telefonanbieter wird zum Inkasso-Büro
Die Telefonkonzerne haben laut Verbraucherzentrale auch ein berechtigtes Interesse daran, dass das Geld eingefordert wird. „Oft kaufen sie den Anbietern der Abos die Forderungen ab“, sagt Lindackers. Der Telefonanbieter wird zum Inkasso-Büro. „Kunden haben dann meist schlechte Karten.“ Buchten sie den Rechnungsbetrag zurück, sperre ihr Anbieter das Handy. Deshalb scheuten sich viele Kunden, die Beträge zurückzufordern. Wer sich dennoch auf einen Streit einlässt, müsse viel Geduld aufbringen. Hätte der Kunde den Kosten-Verursacher ausgemacht, komme es meist sowieso zu keinem Rechtsstreit. „Die Anbieter wollen nicht, dass ein Urteil mit Signalwirkung gefällt wird.“
Auch die Aufsichtsbehörde der Mobilfunkanbieter hat sich mittlerweile eingeschaltet. Die Bundesnetzagentur habe mittlerweile Ermittlungen wegen Rufnummernmissbrauchs aufgenommen, so ein Sprecher Die Übertragung der MSISDN könne gegen Datenschutzrechte verstoßen.
Bei den meisten Mobilfunkanbietern lässt sich das Inkasso-Verfahren für Drittanbieter sperren. Ein Anruf bei der Hotline reiche, versichert ein Sprecher der Deutschen Telekom. Dann seien aber auch sinnvolle Mehrwertdienste nicht mehr möglich. Die Dienste-Anbieter müssten einen Vertrag unterschreiben, in dem sie sich verpflichten, Kunden deutlich auf Zusatzkosten hinzuweisen. Geschehe das nicht, sei das ein Vertragsverstoß. „Das schützt Kunden nicht davor, von den Anbietern direkt angeschrieben zu werden“, sagt Verbraucherschützer Lindackers. Selbst wenn der Kunde im Recht sei: „Es dauert meist Monate, bis die Sache geklärt ist.“