Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Kunden, die Opfer einer Abofalle geworden sind, zunächst beim Telefonanbieter auf die zu viel gezahlten Beträge hinzuweisen und gegen die Rechnung Be­schwerde einzulegen.
Die Bundesnetzagentur rät Kunden, bei der Überweisung auf dem Überweisungsbeleg zu vermerken, welche Rechnungsbeträge sie nicht begleichen möchten. „Beim Lastschriftverfahren muss der Kunde die entsprechende Lastschrift bei seiner Bank stornieren und den Betrag per Überweisung tätigen“, so die Bundesnetzagentur.