Berlin. Fast jeder fünfte Fernzug der Deutschen Bahn hat einem Zeitungsbericht zufolge Verspätung. Nur knapp 83 Prozent aller Züge im Fernverkehr (ICE, IC, EC) seien derzeit pünktlich. Verantwortlich für die Verspätungen seien unter anderem die Probleme mit den ICE-Achsen und der Schienen-Zustand.

Fast jeder fünfte Fernzug der Deutschen Bahn hat einem Zeitungsbericht zufolge Verspätung. Nur knapp 83 Prozent aller Züge im Fernverkehr (ICE, IC, EC) seien derzeit pünktlich, schreibt die Zeitung «Die Welt» (Samstagsausgabe) unter Berufung auf Bahnkreise. Der Fahrgastverband Pro Bahn warf dem Unternehmen vor, zu wenig für Instandhaltung der Schienen zu tun.

Wie die Zeitung weiter berichtet, liegt nach Angaben der Deutschen Bahn die Pünktlichkeitsquote aller Züge im Personenverkehr derzeit bei 90 Prozent - darin seien aber auch die überwiegend zuverlässigen S-Bahnen in Ballungsräumen mit eingerechnet. Die Zahlen für die Pünktlichkeit der Fernzüge halte die Bahn seit Jahren unter Verschluss. Nach Informationen der «Welt» hatte der Konzern für dieses Jahr eine Marke von 85 Prozent pünktlicher Fernzüge angepeilt. «Erreicht wurden aber nur knapp 83 Prozent», hieß es in Bahnkreisen.

Verantwortlich für die Verspätungen seien unter anderem die Probleme mit den ICE-Achsen und der Zustand der Schienen. Der Vorsitzende des Fahrgastverbandes Pro Bahn, Karl-Peter Naumann, kritisierte den Konzern deshalb scharf. «Man hat sich lange auf bestimmte Paradestrecken konzentriert. Aber auf Nebenverbindungen, vor allem wenn Autobahnen in der Nähe gebaut wurden, ist seit den 50er- oder 60er-Jahren zum Teil kaum etwas passiert», sagte Naumann der «Welt». Die Folge von Schäden im Netz seien Bauarbeiten und damit sogenannte Langsamfahrstellen.

Entschädigungsregeln

Kunden können durch die seit dem Sommer verbesserten Verbraucherrechte schneller an Entschädigungen bei Verspätungen kommen. Bei Verspätungen ab einer Stunde muss die Bahn Kunden nach den neuen Entschädigungsregeln 25 Prozent des Fahrpreises erstatte, ab zwei Stunden Verspätung die Hälfte.

Maßgeblich dabei ist die Ankunftszeit am Zielort: Falls ein erster Zug nur fünf Minuten Verspätung hat, der Kunde aber durch einen deshalb verpassten Anschlusszug über eine Stunde verspätet an seinem Ziel ankommt, muss die Bahn auch zahlen. Keine Entschädigung gibt es allerdings, wenn der Grund für die Verspätung nicht im Bahnbetrieb liegt - etwa bei bestimmten Unfällen. (afp)