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Am 1. November wird der elektronische Personalausweis eingeführt. Der neue Ausweis soll etwa das Einkaufen im Internet einfacher machen, weil man sich damit online ausweisen kann – ein entsprechendes Kartenlesegerät am eigenen Computer vorausgesetzt. Wer noch einen alten Ausweis ergattern möchte, hat dazu noch bis kommenden Freitag Zeit, sollte sich aber auf Wartezeiten einstellen.

Was bringt der neue elektronische Personalausweis?

Der neue Ausweis ist kleiner als der alte. Er kommt im handlichen Scheckkartenformat daher. Ein integrierter elektronischer Chip soll etwa das sichere Einkaufen im Internet ermöglichen – oder Behördengänge von zu Hause ermöglichen. Die Bezahlfunktion des Ausweises kann allerdings deaktiviert werden. Eine erneute Aktivierung soll mit sechs Euro zu Buche schlagen.

Der neue Ausweis verfügt zudem über eine Unterschriftfunktion, die sogenannte elektronische Signatur, mit der man über das Netz rechtsverbindliche Verträge abschließen kann. Der bislang dafür notwendige Postweg soll so entfallen, weil der neue Ausweis eine einwandfreie Identifikation seines Benutzers ermöglicht.

Woher bekomme ich den neuen Ausweis, was kostet er und wer kann ihn beantragen?

Der neue Ausweis muss, wie bereits sein Vorgänger, bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Im Gegensatz zum bisherigen Ausweis kostet der neue allerdings 28,80 Euro. Beim alten waren es gerade einmal acht Euro.

Wessen Ausweis in diesem Jahr abläuft, hat ab dem 1. November die Möglichkeit, den neuen Ausweis zu beantragen. Um Umkehrschluss bedeutet das: Wer bis Ende dieses Monats einen Ausweis beantragt, kann noch einen alten bekommen. Acht Euro werden fällig für alle, deren Ausweis in den nächsten sechs Monaten seine Gültigkeit verliert. Alle anderen zahlen ein erhöhtes Entgelt von 13 Euro. An der Gültigkeitsdauer ändert sich beim neuen Ausweis nichts. Auch hier sind es zehn Jahre.

Wer seinen alten Ausweis gegen den neuen eintauschen möchte, um damit online zu bezahlen, hat dazu allerdings jederzeit die Möglichkeit.

Wie funktioniert das Bezahlen über das Internet mit dem neuen Ausweis?

Unbedingt notwendig ist ein Kartenlesegerät für den eigenen Computer. Diese Geräte werden in der Regel über die USB-Schnittstelle an den PC oder Mac angeschlossen. Der Benutzer meldet sich auch über die Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) für Bezahlvorgänge an, die für jeden neuen Personalausweis ausgegeben wird. Wie beim Handy liegt jedem neuen Ausweis auch ein Pur (Personal Unblocking Key) dabei. Dieser Schlüssel ermöglicht das Entsperren des Ausweises nach mehrmaliger Eingabe der falschen PIN.

Kartenlesegeräte sollen etwa 25 bis 50 Euro kosten. Im Chip des neuen Personalausweises sind außerdem die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten und das Lichtbild digital abgelegt. Zusätzlich ist es möglich, Fingerabdrücke als freiwilliges Merkmal aufzunehmen, was den neuen Ausweis noch sicherer machen soll. Wer den neuen Ausweis verliert, sollte ihn sofort unter der zentralen Rufnummer 01801-33 33 33 sperren lassen.

Es gibt Vorbehalte gegen den neuen Ausweis. Warum?

Zum einen, das beweist eine aktuelle Studie der Universität Bremen, droht dem neuen Personalausweis ein Akzeptanzproblem, weil eine Bezahlmethode mit Kartenlesegerät für Zuhause vielen Bürgern zu kompliziert erscheint. Internetnutzer befürworteten eher einfache Lösungen, so ein Ergebnis der Studie.

Außerdem gibt es datenschutzrechtliche Bedenken. Experten vom Chaos Computer Club (CCC) haben bereits vor Sicherheitslücken beim neuen Personalausweis gewarnt. Die mit der Einführung des neuen Ausweises ausgegebenen Lesegeräte seien nicht vor Trojaner-Angriffen aus dem Internet sicher, so der CCC. Eine auf die heimische Festplatte eingeschleuste Schadsoftware könne so beispielsweise die Eingabe der PIN auf der PC-Tastatur mitschneiden. Abhilfe schaffen hier Kartenlesegeräte mit eingebauter Tastatur, die aber deutlich teurer als die Basisversion sein sollen.