Bönen. .
Der Textildiscounter Kik zahlt seinen Beschäftigten künftig einen Basislohn von 7,50 Euro. Vor allem Aushilfskräfte sollen profitieren.
Der zuletzt wegen seiner Arbeitsbedingungen in die Kritik geratene Textildiscounter Kik will seinen Mitarbeitern einen Mindestlohn zahlen. Wie das in Bönen ansässige Unternehmen am Montag mitteilte, erhält jeder Beschäftigte ab dem 1. Oktober einen Stundenlohn in Höhe von mindestens 7,50 Euro. Diese Regelung gelte für ganz Deutschland und solle sich in erster Linie für Aushilfskräfte in strukturschwachen Regionen positiv auswirken, hieß es. In Ballungsräumen zahle das Unternehmen bereits höhere Stundensätze. Kik war für weitere Einzelheiten zunächst nicht erreichbar.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßte die Aktion. Das sei ein „erster Schritt in die richtige Richtung“, sagte eine Sprecherin. Zugleich forderte sie das Unternehmen jedoch auf, dem Arbeitgeberverband beizutreten. Bislang sei der Mindestlohn „wie nach Gutsherren-Art“ verkündet worden. Ein Tarifvertrag wäre dagegen verbindlich, sagte sie.
Das Unternehmen will die Lohnerhöhung als „Signal im Einzelhandel“ verstanden wissen. „Alle reden seit langem über einen Basislohn“, erklärte KiK-Gründer Stefan Heinig. „Wir wollen hier - als erster Textildiscounter - ein Signal setzen.“ KiK verwies zudem darauf, dass das Unternehmen erst im Juni auch die Löhne für die Auszubildenden um durchschnittlich neun Prozent angehoben habe.
Verdi fordert verbindlichen Tarifvertrag
Der Einzelhandelsverband HDE sprach von einem richtigen Schritt. Das Mindestentgelt orientiere sich an der in den Tarifverträgen des Einzelhandels geregelten Lohnuntergrenze der untersten Tarifgruppe. Zugleich wies der Verband darauf hin, dass mehr als zwei Drittel aller Einzelhandelsmitarbeiter in der Branche nach Tarifvertrag bezahlt würden. Kik beschäftigt bundesweit rund 18 000 Mitarbeiter.
Die Tochter des Handelskonzerns Tengelmann war wegen ihrer Arbeitsbedingungen mehrfach in die Kritik geraten. Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte 2009 in zwei Verfahren einen von Kik gezahlten Stundenlohn in Höhe von 5,20 Euro ausdrücklich als sittenwidrig eingestuft und den Straftatbestand des Wuchers festgestellt.
Ende Juli hatte ARD-Magazin „Panorama“ berichtet, dass Kik über mehrere Jahre systematisch die persönlichen Vermögensverhältnisse seiner Mitarbeiter ausgeforscht habe. Ziel sei gewesen, sich von den Beschäftigten zu trennen, wenn sie in massiven finanziellen Schwierigkeiten steckten. Bei Kik hatte es laut Magazin geheißen, dass derartige Verfahren „nicht mehr praktiziert“ würden.
Zuletzt hatte eine NDR-Reportage über die Arbeitsbedingungen im Inland und bei einem Hersteller im Ausland berichtet. (ddp/afp)