Bütow. Der BASF-Konzern hat in Mecklenburg-Vorpommern damit begonnen, die umstrittene Genkartoffel Amflora anzupflanzen. Unterdessen erleidet der US-Saatguthersteller Monsanto eine Niederlage: das erste Gericht bestätigt ein Anbauverbot für Genmais.
Der BASF-Konzern hat in Mecklenburg-Vorpommern damit begonnen, die umstrittene Genkartoffel Amflora anzupflanzen. Die Knollen würden auf einem Feld bei Bütow im Müritzkreis ausgebracht, sagte eine Sprecherin der Konzerntochter BASF Plant Science am Dienstag. Die Firma will auf dem 20 Hektar großen Versuchsgelände Kartoffeln anbauen, die aufgrund ihrer genetischen Veränderung mehr Stärke produzieren. Die Polizei überwachte am Dienstag den Start des Anpflanzens, da Gentechnik-Gegner am Vortag versucht hatten, mit zehn Kilo Bio-Kartoffeln das Versuchsfeld zu setzen.
Amflora ist nicht als Lebensmittel konzipiert, die Stärke soll sie für die Papier-, Garn- und Klebstoffindustrie liefern. Das Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) unterstellte Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte den Versuchsanbau zur Saatmittelgewinnung kürzlich für dieses und das kommende Jahr erlaubt. Die reguläre, kommerzielle Aussaat ist in der Europäischen Union hingegen noch nicht freigegeben.
Kritiker sehen in Resistenz gegen Antibiotika eine Gefahr
Aigner hatte für diese Entscheidung Protest von Umweltschützern und Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) geerntet, nachdem sie zuvor den Anbau der Genmaissorte Mon 810 untersagt hatte. Die Kritik entzündet sich vor allem daran, dass die Genkartoffel ein Antibiotika-Resistenz-Gen enthält, das nach Ansicht der Kritiker die Wirksamkeit von lebenswichtigen Antibiotika gefährden könnte. Die Bürgerinitiative «Müritzregion gentechnikfrei!» befürchtet zudem, dass sich auf dem Gen-Kartoffel-Feld Tiere und Menschen frei bedienen und Amflora so doch in die Nahrungskette gelangen könnte.
BASF bezeichnet Amflora hingegen als «ein sicheres und umweltfreundliches Produkt, das europäischen Landwirten und Kartoffelstärkeproduzenten einen jährlichen Mehrwert von über 100 Millionen Euro bringt». Der Konzern hatte die EU-Kommission im vergangenen Jahr verklagt, weil Brüssel seiner Meinung nach die Zulassung der Kartoffel verzögerte. Das Zulassungsverfahren läuft seit 1996.
Versuchsanbau der Genkartoffel befristet genehmigt
Das Aigner unterstellte Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte den Versuchsanbau kürzlich für dieses und das kommende Jahr erlaubt. Kritiker befürchten unter anderem, dass ein Antibiotika-Resistenz-Gen der Kartoffel die Wirksamkeit von lebenswichtigen Antibiotika gefährden könnte.
Der Naturschutzbund Deutschland forderte eine Umkehr in der Gentechnikdebatte. «Es ist der falsche Weg, eine Technologie anzuwenden, nur weil wir sie haben», erklärte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Alternativen wie die konventionelle Züchtung oder der ökologische Anbau seien oftmals «der bessere Weg». Der NABU kritisierte daher auch eine Genehmigung für den Versuchsanbau von gentechnisch veränderter Gerste, die das BVL am Montag der Universität Gießen erteilt hatte.
Erstes Gericht bestätigt Anbauverbot für Genmais
Im Streit um das Anbauverbot für die Genmaissorte Mon 810 hat der US-Saatguthersteller Monsanto eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Braunschweig stellte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss fest, «nach vorläufiger Prüfung» im Eilverfahren bestehe «eine Gefahrenlage, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlangt».
In dem Gerichtsbeschluss zum Genmais hieß es, für eine entsprechende Entscheidung müsse es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über zweifelsfreie Gefahren geben. Bereits Anhaltspunkte genügten dafür. Die Braunschweiger Richter bestätigten ausdrücklich einen Spielraum bei der Bewertung neuerer Untersuchungen. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte den Anbau von Mon 810 kürzlich verboten, nachdem Studien belegten, dass der vom Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen Schädlinge wirkt, sondern auch gegen weitere Insekten.
Monsanto will „weitere Rechtsmittel prüfen“
Gegen die vorläufige Entscheidung im Eilverfahren kann Monsanto nun vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ziehen. Der Konzern kündigte an, er werde den «Einsatz weiterer Rechtsmittel prüfen». Bei der Entscheidung Aigners handle es sich um ein «willkürliches Verbot», für das es keine überzeugenden wissenschaftlichen Beweise gebe.
Bioland begrüßte die Eilentscheidung der Braunschweiger Richter. Diese stärke «das Vertrauen von Landwirten und Konsumenten in eine Politik, die sich nicht der Wirtschaftsmacht internationaler Saatgutkonzerne beugt», erklärte Bioland-Präsident Thomas Dosch. (afp)