Brüssel. .

Führende Anbieter von Bad-Ausstattungen in Europa müssen für ein jahrelanges Preiskartell büßen. Die EU-Kommission verhängte gegen 17 Firmen, darunter die deutschen Hersteller Grohe, Kludi und Dornbracht, Geldbußen über insgesamt 622 Millionen Euro.

Von wegen Saubermänner: Für ihre unsauberen Geschäftspraktiken müssen 17 europäische Badezimmer-Ausstatter nun üppige Strafen zahlen. Die EU-Kommission verdonnerte die deutschen Firmen Grohe, Villeroy & Boch, Kludi, Duravit, Dornbracht und Hansa sowie ihre Mitstreiter aus Österreich, Italien, Spanien, den USA und der Schweiz zu Geldbußen, die sich auf 622 Millionen Euro addieren.

Die EU-Behörde sieht es als erwiesen an, dass die Unternehmen zwölf Jahre lang ihre Preise für Waschbecken, Armaturen und Badewannen sowie andere sanitäre Ausstattungen untereinander abstimmten, um sie auf diese Weise künstlich in die Höhe zu treiben. „Das Kartell hat Betrieben wie Bauunternehmen und Installateuren, aber letzten Endes auch zahlreichen Familien geschadet“, schimpft EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. Der gewaltige Umfang des illegalen Verbundes, der allein in Deutschland auf mehr als 100 Treffen Absprachen über Preiserhöhungen und Rabatte traf und vertrauliche Kundeninformationen austauschte, sei Grund dafür, dass die Gesamtstrafen so hoch ausgefallen sei.

EU hat schwierige wirtschaftliche Lage berücksichtigt

Die höchste Einzelbuße wurde gegen den US-Hersteller Ideal Standard verhängt. Er muss mit 326 Millionen Euro mehr als die Hälfte der Strafen zahlen. Die saarländische Villeroy & Boch (71,5 Millionen), die Schweizer Sanitec (57,7 Millionen) und der sauerländische Anbieter Grohe (54,8 Millionen) haben ebenfalls größere Beträge zu schultern. Duravit mit Sitz im Schwarzwald muss knapp 30 Millionen berappen. Aber auch Dornbracht in Iserlohn (12,5 Millionen) und Kludi in Menden (5,5 Millionen) dürften die Strafen schmerzen.

Dabei hat die EU-Kommission nach eigenen Angaben bereits bei einer Handvoll Firmen die schwierige wirtschaftliche Lage berücksichtigt und das Strafmaß um ein Viertel oder sogar die Hälfte reduziert. Wer weniger zahlen muss, wird von der EU-Behörde allerdings vertraulich behandelt. „Da das Ziel der Kartellbekämpfung nicht darin besteht, den Niedergang von Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten zu beschleunigen, hat die Kommission die Geldbußen für fünf Unternehmen auf ein für sie zumutbares Maß reduziert“, erläutert EU-Kommissar Almunia. Er merkt allerdings auch an, dass die EU-Kommission nicht einfach so Rabatte gewährt. Es hätten sich doppelt so viele Kartellsünder um einen Nachlass bemüht, die EU-Behörde hätte ihn aber nur in den nachweisbaren Problemfällen gewährt.

Der US-Konzern Masco, der in Europa mit den beiden Töchtern Hansgrohe und Hüppe vertreten ist, muss keine Buße bezahlen, weil er die anderen verpfiffen hat. Dass es einen Kronzeugen gibt, ist nicht unwichtig für etwaige Klagen der betroffenen Firmen gegen iher Geldstrafen. Denn in Fällen, in denen ein Mitglied des Kartells den Behörden Informationen gesteckt hat, sind die Aussichten der EU-Kommission wesentlich besser, ihre angeordneten Strafen vor Gericht zu verteidigen. Denn gemeinhin verfügt sie in diesen Fällen über interne Aufzeichnungen und Mails, die ihr die Beweisführung erheblich vereinfachen.