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Der Energieriese RWE erhöht den Druck auf die Bundesregierung: Der Konzern drängt auf eine schnelle Entscheidung über die Verlängerung der Laufzeiten für deutsche Atomkraftwerke.

Die Atomwirtschaft verstärkt den Druck auf die Bundesregierung, um eine schnelle Entscheidung über die Verlängerung der Laufzeiten deutscher Atomkraftwerke herbeizuführen. „Wenn in diesem Jahr nicht entschieden wird, steigt Deutschland aus der Kernenergie aus“, sagte Gerd Jäger, Vorstand der Kraftwerksparte des Energiekonzerns RWE, der WAZ. „Wir sehen, dass die Zeit verrinnt und wir hoffen, dass der Prozess möglichst bald zu einem Ergebnis kommt.“

RWE ist bereit, bei einer Verlängerung der Laufzeiten einen Teil der zusätzlichen Milliardengewinne in einen möglichen Fonds abzugeben, aus dem auch die Erforschung und Förderung erneuerbarer Energien finanziert werden soll. „Die Politik entscheidet, wie das Geld verwendet wird. Es muss aber am Ende noch eine wirtschaftliche Grundlage gegeben sein, um ein Kernkraftwerk zu betreiben“, schränkte Jäger ein.

RWE: Bundesratszustimmung zu Laufzeitverlängerung unnötig

Der Chef der Atomsparte hält eine Verlängerung der Laufzeiten um nahezu drei Jahrzehnte, wie sie der CDU-Wirtschaftsflügel vorschlägt, für unbedenklich. „International sind Laufzeiten von insgesamt 60 Jahren durchaus üblich, möglicherweise sogar noch länger. Technisch spricht nichts dagegen, dass ein Kernkraftwerk solange sicher betrieben werden kann.“ Laut einer Studie der Landesbank Baden-Württemberg würden die Energiekonzerne Eon, RWE und EnBW knapp 200 Milliarden Euro zusätzlich verdienen, sollten die Laufzeiten ihrer Atommeiler um 25 Jahre verlängert werden. Tatsächlich könnte aber nur ein Bruchteil dieser Summe in den Energiefonds fließen, warnen Kritiker. Ein Großteil der Gewinne vor Steuer würde zuvor durch mögliche staatliche Auflagen wie etwa die Nachrüstung von Sicherheitstechnik aufgezehrt werden.

Auch juristisch sieht sich RWE auf der sicheren Seite. Den Weiterbetrieb deutscher Atomkraftwerke könne die schwarz-gelbe Bundesregierung ohne die Zustimmung der Bundesländer beschließen, so Jäger. Der Energievorstand beruft sich dabei auf jüngste Gutachten von Energierechtlern: „Die Androhung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht verunsichert uns daher auch nicht.“