Essen. Für den Schutzschirm des Insolvenzgerichts muss Galeria diesmal mehr Bedingungen erfüllen als noch 2020. Das Gesetz wurde verschärft.

Das Schutzschirmverfahren, das Galeria nun erneut beantragt hat, ist die mildeste Form eines gerichtlich abgesicherten Verfahrens zur Sicherung oder Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens bzw. zur geordneten Liquidierung. Wer noch nicht zahlungsunfähig ist, also auch noch nicht verpflichtet ist, Insolvenz anzumelden, kann ein Schutzschirmverfahren beantragen, die Geschäftsführung bleibt im Amt. Voraussetzung ist aber, dass die Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits eine Überschuldung vorliegt.

Weitere Bedingung ist die Bescheinigung eines unabhängigen Rechtsexperten, dass das Unternehmen sanierungsfähig und fortführungswürdig ist. Dabei muss der Erfolg nicht wahrscheinlich sein, es genügt, wenn die angestrebte Sanierung „nicht offensichtlich aussichtslos“ ist. Bereits zahlungsunfähige Unternehmen müssen dagegen ein Insolvenzverfahren anstrengen, das nur bei guten Sanierungschancen in Eigenregie durchgeführt werden kann.

Regierung hat Bedingungen verschärft

Um Missbrauch zu verhindern, hat die Bundesregierung die Bedingungen für Schutzschirmverfahren 2021 verschärft, auch Galeria muss demnach jetzt mehr Bedingungen erfüllen als noch vor zwei Jahren. Dazu gehört etwa ein Finanzplan für die kommenden sechs Monate und die Nennung von Finanzierungsquellen, mit denen der laufende Betrieb gesichert und die Deckung der Kosten gesichert werden.

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Nach wie vor muss dem Amtsgericht nach drei Monaten ein Insolvenzplan vorgelegt werden, mit dem das Unternehmen in den darauf folgenden drei Monaten das Insolvenzverfahren verlassen will. Dazu gehörte vor zwei Jahren bei Galeria etwa die Schließung von rund 40 Filialen, diesmal sollen noch mehr dichtgemacht werden. Am Ende entscheidend ist die Zustimmung der Gläubigerversammlung auch zu einer neuerlichen Entschuldung.