Hagen. Einige Gasversorger in der Region überlassen Kunden die Anpassung der Abschlagszahlungen. Ein Verbraucherschützer erklärt, wann das Sinn macht.
Der bange Blick geht diesmal nicht zurück, sondern nach vorne, zum kommenden Montag und Donnerstag. Dann sollen die Höhe der Gasspeicher- und der Gasbeschaffungsumlage bekannt gegeben werden. Auch für die Kunden der Energieversorger in der Region wird es teurer. Wieder einmal. Nicht immer aber führen Preiserhöhungen automatisch zu höheren Abschlagszahlungen. Mitunter müssen Verbraucher hier aktiv werden, etwa Kunden der AVU im Ennepe-Ruhr-Kreis oder von Mark-E.
Mark-E belässt es bei einer Empfehlung
Der Versorger mit Sitz in Hagen, der mit den Stadtwerken Lüdenscheid den Unternehmensverbund Enervie bildet, erhöht unabhängig von der Gasumlage zum 1. September die Preise für Kunden, die in ihrem Vertrag über keine aktive Preisgarantie verfügen. So steigt im Tarif „Komfort Gas“ der Arbeitspreis von 10,82 auf 13,32 Cent/kWh. Wer mehr als 3276 kWh verbraucht, zahlt künftig nicht mehr 8,75, sondern 11,25 Cent/kWh (der Grundpreis bleibt bei 39,27 bzw. bei 107,10 Euro pro Jahr). So weit, so normal in diesen Zeiten. Ungewöhnlich aber ist, dass Mark-E mit der Preiserhöhung die Abschlagszahlung nicht anpasst. Dies können Kunden jedoch freiwillig tun.
Wie die AVU erklärt auch Mark-E, dass dieses Vorgehen „keinen“ Vorteil für das Unternehmen biete. „Es ist bisher schon immer Teil unseres Service-Angebotes gewesen, den Kunden die Autonomie über ihre Abschlagszahlungen zu lassen“, teilt Mark-E mit.
Verbraucherschützer empfiehlt Überprüfung der Abschlagszahlungen
Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW sagt, ein Versorger müsse „nicht zwingend“ eine Anpassung der Abschlagszahlungen vornehmen. Ein Vorgehen wie von Mark-E klinge „erst mal nicht übel“ – solange es bei dem Ganzen um eine vertraglich zulässige Preiserhöhung gehe.
„In den Fällen, in denen sich am Tarif und Verbrauch nichts geändert hat, warum soll ich dann meine Abschläge anpassen? Wenn sich aber was geändert hat, wenn es eine wirksame Preiserhöhung gibt, dann ist es tatsächlich so, dass auch wir empfehlen, die Abschläge zu überprüfen, damit es mit der Jahresabrechnung kein böses Erwachen gibt“, sagt der Referent für Energierecht und empfiehlt: „Man kann ja selber überschlagen, wie die richtige Abschlagshöhe aussieht. Man kennt seinen Verbrauch.“
Erhöhung trotz Preisgarantie?
Anders gelagert sei der Fall jedoch, wenn eine Preiserhöhung nicht wirksam sei, weil etwa eine Preisgarantie bestehe, oder Kunden eine Insolvenz ihres Versorgers befürchten. Es gelte: „Auf gar keinen Fall zu hohe Abschläge zahlen“, denn im Falle der Insolvenz „ist das Geld weg“, sagt Schneidewindt, der schließlich noch auf den Fall des Energiediscounters ExtraEnergie aufmerksam macht.
Das Unternehmen mit Sitz in Monheim am Rhein habe seinen Kunden Preiserhöhungen angekündigt, obwohl es eine längerfristige Preisgarantie gegeben haben soll. „Dann trotzdem die Preise zu erhöhen ist unwirksam“, sagt Schneidewindt. Das Vorgehen von ExtraEnergie – das Unternehmen, zu dem Marken wie HitEnergie, priogas oder priostrom gehören, äußerte sich am Donnerstag auf Anfrage nicht – findet der Verbraucherschützer „unsauber“. Da türme sich eine „recht hohe Welle“ auf. „Das ist das nächste Big Thing“, sagt Schneidewindt.
Versorger wollen Umlage „1:1“ weitergeben
Derweil ist klar, dass die Gasumlage kommt, sie ist beschlossen. Verbraucherschützer fordern aber die Einführung erst im November (statt Oktober), da rechtliche Fragen noch ungeklärt seien (etwa zu Preiserhöhungen durch die Umlage trotz aktiver Preisgarantie).
Wenn die Umlage da ist, wird die HochsauerlandEnergie diese „1:1“ an ihre Kunden weitergeben, wie das Unternehmen mit Sitz in Meschede ankündigt. Ähnlich sieht das bei der Bigge-Energie, bei den Stadtwerken Mendenund der AVU aus. Die Stadtwerke Arnsbergplanen eine Preiserhöhung, auf welche die Gas-Umlage draufgeschlagen wird.
Die Stadtwerke Brilonäußern sich öffentlich noch nicht zu (weiteren) Preiserhöhungen, da die politischen Diskussionen noch nicht abgeschlossen seien. Die Siegener Versorgungsbetriebeblieben eine Antwort schuldig.