Essen. Wirtschaftsminister Altmaier verteidigt den Vorstoß, Sammelverträge bei Kabelanschlüssen abzuschaffen. Er will Wahlfreiheit der Mieter stärken.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) weist Vorwürfe aus Unternehmen zurück, die von ihm geplante Abschaffung von Sammelverträgen für Kabelfernsehanschlüsse führe für Millionen Haushalte zu höheren Preisen. „Mieter sollen künftig nur noch für die Dienste bezahlen, die sie auch tatsächlich nutzen“, sagte eine Ministeriumssprecherin unserer Redaktion. „Mit der neuen Regelung werden alle Mieter gleichermaßen von günstigen Wettbewerbspreisen profitieren. Gerade auch sozial schwächeren Mietern bieten sich damit vielfältigere, günstige Angebote.“
Die von Altmaier vorgeschlagene Novelle des Telekommunikationsgesetzes stößt in der Wohnungswirtschaft, bei Netzbetreibern, aber auch in seiner eigenen Partei auf harsche Kritik. Der Christdemokrat will Sammelverträgen, die Vermieter mit Telekommunikationsanbietern abschließen, einen Riegel vorschieben. Rund zwölf Millionen Mieter zahlen für den Kabelanschluss auf diesem Wege zwar nur rund die Hälfte, sind aber verpflichtet, das Angebot zu buchen. Über die Abrechnung per Betriebskosten profitieren auch Senioren mit geringen Renten und Hartz-IV-Empfänger von dem Modell, weil der Staat die Kosten für den Kabelanschluss trägt.
Altmaier will mit „Wahlfreiheit“ den Wettbewerb beleben
Altmaier hält die einseitige Fokussierung auf Kabelfernsehen aber für überholt. „Wir müssen neue Entwicklungen und sich veränderndes Verbraucherverhalten bei unserer Novelle berücksichtigen und haben daher Vorschläge zur Diskussion vorgelegt“, sagt seine Sprecherin. „Viele Menschen schauen TV über den Internetzugang, DVB-T2 oder Satellit, andere besitzen gar keinen Fernseher.“ Trotzdem müssten sie über die Nebenkosten Kabelgebühren bezahlen – unabhängig davon, ob sie den Anschluss überhaupt tatsächlich nutzten.
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Die „neu geschaffene Wahlfreiheit“ werde den Wettbewerb beleben und „damit den Verbrauchern günstigere Preise für die Angebote bescheren, die sie wirklich wollen“, heißt es aus dem Ministerium mit Verweis auf Erfahrungen im europäischen Ausland. „Unsere europäischen Nachbarn kommen ohne die Umlagefähigkeit aus und haben gleichzeitig günstige Preise für die TV-Versorgung“, so die Erklärung. Wer DVB-T2, Satellitenfernsehen, IP-TV, Web-TV und TV über 4G und künftig 5G nutzen will, solle parallel nicht auch noch den Kabelanschluss anteilig bezahlen.