Essen. Im Streit um betriebsbedingte Kündigungen der RAG sind die Fronten verhärtet. Die Bergleute und der Konzern steuern auf die nächste Instanz zu.
Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Ende der Steinkohleförderung in Deutschland schwelt noch ein Streit um betriebsbedingte Kündigungen des Zechenkonzerns RAG. In dieser Woche seien vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen die letzten Verfahren ehemaliger Bergleute im Zusammenhang mit dem Stellenabbau zu Ende gegangen, berichtet der Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, der eine Vielzahl von Betroffenen vertritt. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat zwischenzeitlich von rund 140 Kündigungsschutzverfahren aufgrund der Stilllegung des Steinkohlenbergbaus berichtet. Bis auf ein Verfahren mit einer „Sonderkonstellation“ seien in erster Instanz mittlerweile alle Entscheidungen gefallen, berichtet die RAG auf Anfrage.
Kuhlmann zeigt sich zufrieden mit den Ergebnissen und betont, in sämtlichen von ihm betreuten Fällen seien die Kündigungen vom Gericht als unwirksam eingeschätzt worden. In einer Entscheidung, die das Arbeitsgericht veröffentlicht hat, heißt es beispielsweise, der RAG sei es „nicht gelungen, die soziale Rechtfertigung der Kündigung aus betriebsbedingten Gründen darzulegen“. Im Zusammenhang mit anderen Fällen bemängelt das Gericht, die RAG habe es versäumt, vor der Kündigung der Mitarbeiter eine Sozialauswahl zu treffen. Ein weiterer Kritikpunkt lautet, der Konzern habe den Interessenausgleich vor der Zechenschließung nur mit dem örtlichen Betriebsrat und nicht mit dem zuständigen Gesamtbetriebsrat abgeschlossen.
RAG will in die nächste Instanz gehen
Mit dem Abschluss der Verfahren in Gelsenkirchen ist allerdings erst eine juristische Etappe beendet. „Die RAG geht weiter von der Rechtmäßigkeit der betriebsbedingten Kündigungen aus und wird diese Auffassung selbstverständlich auch in allen Instanzen vertreten“, betont das Unternehmen. In der ersten Instanz seien die Verfahren „mit unterschiedlichsten Begründungen sowohl für die RAG als auch zu Lasten der RAG entschieden worden“. Das Unternehmen hebt auch hervor, es sei „nur in ganz wenigen Fällen“ zur Weiterbeschäftigung der Kläger verurteilt worden.
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Auch Kuhlmann stellt sich darauf ein, dass die betriebsbedingten Kündigungen der RAG weiterhin Gerichte beschäftigen werden. „Jetzt geht es in die nächste Instanz, aber auch da sind wir sehr zuversichtlich“, sagt der Rechtsanwalt aus Datteln. Verhandlungstermine beim zuständigen Landesarbeitsgericht Hamm gebe es allerdings noch nicht.
Hoffen auf vorzeitige Rente nach Arbeit unter Tage
„Wir hoffen natürlich nach wie vor, dass die RAG den Bergleuten die Hand reicht“, betont Kuhlmann. Einigen Klägern fehlen seiner Darstellung zufolge nur wenige Tage oder Wochen im Unternehmen, um dann als langjährig unter Tage Beschäftigte frühzeitig in Rente gehen zu können.
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Die RAG betont indes, schon im Jahr 2007 sei klar gewesen, dass nicht alle Mitarbeiter Vorruhestandsregelungen in Anspruch nehmen können. Nach dem Ende des aktiven Steinkohlenbergbaus sei die RAG nicht mehr in der Lage, die Betroffenen weiter zu beschäftigen, „da mit der Schließung der Bergwerke keine entsprechenden Stellen mehr zur Verfügung stehen“. In den vergangenen Jahren habe das Unternehmen „große Anstrengungen unternommen“, alle Betroffenen von Arbeit in Arbeit zu vermitteln. Die Betroffenen hätten jedoch „alle Angebote abgelehnt“. Allein seit 1997 habe das Unternehmen mehr als 80.000 Arbeitsplätze ausnahmslos sozialverträglich abgebaut, nicht nur mit Hilfe der Vorruhestandsregelungen, sondern auch mit beruflichen Perspektiven außerhalb des Bergbaus.