Mülheim. Der Streit um die Abberufung des früheren Chefs der Mülheimer Easy AG, Weißhaar, landet vor Gericht: Es geht um schwere Vorwürfe und viel Geld.

Das Führungsgerangel bei der börsennotierten Softwareschmiede Easy aus Mülheim landet vor Gericht. Der vom Aufsichtsrat abgesetzte Vorstandsvorsitzende Dieter Weißhaar hat seinen ehemaligen Arbeitgeber verklagt. Es geht um Gehaltszahlungen und seine Abfindung.

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In Corona-Zeiten mahlen auch die juristischen Mühlen etwas langsamer: Bereits am 9. April hatte Weißhaar die Klage beim Landgericht eingereicht. Erst in dieser Woche hatte die Easy Software AG die Klageschrift in der Post und reagierte prompt mit einer Ad-hoc-Mitteilung. Daraus geht hervor, dass der Ex-Chef Anspruch auf „zurückbehaltene Gehälter in Höhe von rund 63.000,00 Euro sowie eine Abfindung für die vorzeitige Beendigung des Vorstands-Dienstvertrages in Höhe von 1.088.000,00 Euro, jeweils zuzüglich Verzugszinsen, erhoben“ habe.

Pflichtverstöße: Gehalt und Abfindung zurückgehalten

Easy, so heißt es in der Erklärung, habe die Gehaltszahlungen für März und April einbehalten, weil das Unternehmen Schadensersatzsprüche gegen Weißhaar „in mindestens gleicher Höhe aufgrund von Pflichtverstößen“ geltend mache. Dass auch die Abfindung noch nicht geflossen ist, wird damit begründet. Zum Inhalt der Pflichtverstöße wollte sich die Easy Software AG auf Anfrage unserer Redaktion nicht äußern. Auch der Aufsichtsratsvorsitzende Stefan ten Doornkaat reagiert im Gespräch mit dieser Zeitung mit Verweis auf das laufende Verfahren zurückhaltend.

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Ten Doornkaat, von Hause aus selbst Jurist, reagierte allerdings auf eine Einlassung, die Weißhaar selbst per Twitter verbreitete. „Die gegen mich erhobenen Vorwürfe entbehren jeglicher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage“, schreibt Weißhaar. Er habe die Vorwürfe „detailliert und nachvollziehbar“ widerlegt. Weißhaar erinnert an das Abberufungsverfahren im Winter, das nach seiner Ansicht dem Unternehmen geschadet habe. „Die vom Aufsichtsrat gewählte Vorgehensweise hat im Februar und März 2020 auf dem Aktienmarkt zu einem deutlichen Kursverlust der Easy Software AG geführt“, erklärt er. Nun kämpfe er um seine Reputation als Manager.

„Schwerwiegende Gründe“ führten zur Abberufung

Der Aufsichtsratsvorsitzende will die Einlassungen nicht gelten lassen: „Die Klage ist auf Zahlung gerichtet. Es geht nach meiner Meinung nicht darum, Vorwürfe, die erhoben wurden, zu entkräften, sondern schlicht um Geld“, sagte ten Doornkaat unserer Redaktion. Es hätten sich seinerzeit „schwerwiegende Gründe“ ergeben, „die nach Ansicht des Aufsichtsrates eine Zusammenarbeit in Zukunft nicht möglich machten. Trotzdem hat der Aufsichtsrat sich bemüht, eine einvernehmliche Trennung herbeizuführen“, erklärte der Easy-Chefaufseher.

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Zum Inhalt der Vorwürfe will er sich nicht einlassen. Mit Spannung wird deshalb die mündliche Verhandlung vor dem Duisburger Landgericht erwartet. Dann müssen alle Fakten auf den Tisch. In einem WAZ-Interview im Frühjahr hatte Easy-Vorstand Oliver Krautscheid von „Vertuschungsversuchen, falschen Vorstandsberichten an den Aufsichtsrat sowie Eingriffen des Vorstands in die Überwachungskompetenz des Aufsichtsrats“ gesprochen.

Krautscheid war im Februar von der Spitze des Aufsichtsrats als Finanzchef in den Vorstand der Easy Software AG gewechselt. Die Abberufung von Weißhaar hatte für einigen Wirbel gesorgt, weil der Aufsichtsrat nach Krautscheids Weggang zunächst nicht beschlussfähig war. Das Landgericht Duisburg bestellte erst nach Wochen einen dritten Aufseher für das Mülheimer Unternehmen.