Düsseldorf. Aufgrund des Coronavirus geraten vor allem kleine und mittlere Betriebe in Schwierigkeiten. Hier gibt's kurzfristig Unterstützung vom Land:
Das Land Nordrhein-Westfalen weitet angesichts der Corona-Krise seine Hilfsangebote für in Not geratende Unternehmer, Gründer und Selbstständige aus. „Die Corona-Krise bereitet der Wirtschaft zunehmend Sorgen: Unternehmen in Nordrhein-Westfalen sind mit abgesagten Veranstaltungen, rückläufigen Umsätzen, unterbrochenen Lieferketten und verzögerten Zahlungen konfrontiert, die ihre Liquidität empfindlich schmälern können“, erklärte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Samstag.
Um möglichst schnell wirksam zu sein, würden Expressbürgschaften bereitgestellt, die die Bürgschaftsbank binnen 72 Stunden bewilligen könne. Kleine Unternehmen, Neugründungen und Betriebe, die ausbilden, könnten ohne Hausbank und ohne Sicherheiten frisches Beteiligungskapital erhalten und so Lücken nachhaltig schließen. Die die Landesregierung arbeite außerdem an weiteren Initiativen für schnellere Planungen und Genehmigungen, zum Abbau von Bürokratie, zum beschleunigten Ausbau des Gigabitnetzes und der Erneuerbaren Energien und zur Unterstützung von Innovationen und Gründungen.
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Zur Überbrückung von Engpässen stünden Unternehmen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung.
- Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen könnten durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio Euro, auch Großunternehmen) nunmehr mit bis zu 80 Prozent besichert werden. (NRW.Bank-Infoline: 0211 91741 4800)
- Kleine Unternehmen und Existenzgründer könnten aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75 000 Euro direkt und ohne Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft in Neuss beantragen. Sicherheiten seien hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen.
- Kurzarbeitergeld: Die vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Anpassung gelte vom 1. April 2020 an. Darunter sei die Senkung des Anteils der Beschäftigten eines Betriebs, die von Entgeltausfall mindestens betroffen sein müssen, auf 10 Prozent oder die je nach Fall vollständige oder teilweise Erstattung der von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung. Betriebe und Unternehmen müssten dies bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. (Servicehotline für Arbeitgeber: 0800 45555 2)
- Unterstützung bei Betriebsschließungen: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot (zum Beispiel Quarantäne) ausgesprochen werden, könne eine Entschädigung beantragt werden. Zuständig seien die kommunalen Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). (dpa)