Essen. Eon plant bei der Innogy-Übernahme eine Zwangsabfindung für die verbliebenen Aktionäre. Darauf sollten die Betroffenen nun achten.
Die voraussichtlich letzte Hauptversammlung des Essener Energieversorgers Innogy rückt näher. Der Nachbarkonzern Eon will nach der Übernahme der RWE-Tochterfirma die verbliebenen Kleinaktionäre zwangsweise abfinden und herausdrängen. „Nach einem grünen Licht für die Transaktion aus Brüssel könnte es schnell gehen. Wahrscheinlich wird die Hauptversammlung noch in diesem Jahr einberufen“, sagt Thomas Hechtfischer, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). „Danach war es das leider mit dem Unternehmen. Das ist die Beerdigung von Innogy.“
Eon teilte mit, Ziel sei eine Verschmelzung von Innogy. Die RWE-Tochter, die mehr als 40.000 Mitarbeiter beschäftigt, würde damit voll in Eon aufgehen und vom Markt verschwinden. Ein solches Vorgehen mit einer Zwangsabfindung für Aktionäre („Squeeze-Out“) ist ab einem 90-prozentigen Anteilsbesitz möglich.
Eon-Chef Teyssen will schnell Klarheit schaffen
Eon-Chef Johannes Teyssen erklärte, Ziel sei es, „die in den letzten Monaten mit Innogy gemeinsam erarbeiteten Integrationspläne so schnell wie möglich umzusetzen“. Dies bringe Vorteile für Kunden, Investoren und Mitarbeiter.
Die genaue Höhe der Barabfindung werde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelt, teilte Eon mit. Ein weiterer Prüfer müsse sich zudem von der Angemessenheit des Ergebnisses überzeugen.
„Es ist zu befürchten, dass die Barabfindung von Eon niedriger ausfallen wird als das bisherige Angebot von knapp 40 Euro“, sagt DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer. Seit dem Angebot von Eon habe es bei Innogy einige Veränderungen gegeben, die sich wertmindernd auf das Unternehmen ausgewirkt hätten, darunter ein Verkauf von Aktivitäten in Tschechien. Auch die Verluste der britischen Innogy-Tochter NPower seien eine Belastung.
„Nun ernsthaft über Verkauf der Innogy-Aktien nachdenken“
„Die Innogy-Aktionäre sollten nun ernsthaft über einen Verkauf ihrer Anteile nachdenken“, erklärt Hechtfischer. „Schließlich lag der Aktienkurs zuletzt noch über 44 Euro.“
Eon zeigte sich zuversichtlich, noch im September grünes Licht aus Brüssel zu bekommen. Nach einer Freigabe durch die EU-Kommission will Eon rund 76,8 Prozent aller Innogy-Aktien von RWE erwerben, mit dem Vollzug des Übernahmeangebots weitere gut 9,4 Prozent, wie das Unternehmen mitteilte. Zusammen mit den zwischenzeitlich durch Eon an der Börse erworbenen Innogy-Aktien in Höhe von knapp 3,8 Prozent werde Eon insgesamt 90 Prozent aller Innogy-Aktien halten. Damit würde der Konzern die notwendigen Voraussetzungen für ein Squeeze-out-Verfahren erfüllen.
„Hauptversammlung dürfte Generalabrechnung werden“
Wahrscheinlich sei, dass die Barabfindung später noch von einem Gericht überprüft werde, sagt DSW-Geschäftsführer Hechtfischer. „In vergangenen Fällen hat es häufig Nachbesserungen im Sinne der Aktionäre gegeben.“ Aber das Verfahren werde sich vermutlich über Jahre in die Länge ziehen.
„Die außerordentliche Hauptversammlung dürfte eine Generalabrechnung werden“, so Hechtfischer. „Ich vermute, dass sich noch einmal viele Unzufriedene zu Wort melden werden.“ Die RWE-Tochter Innogy sei im Jahr 2016 mit großen Erwartungen an der Börse gestartet. „Das Ende ist eine traurige Geschichte. Die Innogy-Aktionäre wurden verraten, verkauft und um ihre Zukunft gebracht.“