Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigt sich ab kommender Woche mit einer für Versicherungskunden möglicherweise bahnbrechenden Frage: Dürfen Versicherungskonzerne beim Abschluss von Lebensversicherungen Abschluss- und Verwaltungskosten erheben?

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verhandelt am Dienstag (1. Dezember) über die Frage, ob Versicherungsunternehmen bei Kapitallebensversicherungen Abschluss- und Verwaltungskosten verlangen dürfen. Das teilte ein OLG-Sprecher am Freitag mit.

Der Kläger hatte den Angaben zufolge bei der beklagten Versicherung Ende der 90er Jahre in Zusammenhang mit der Finanzierung von Bauvorhaben sechs Kapitallebensversicherungen mit einer Versicherungssumme von rund 39 Millionen Euro abgeschlossen. Mit seiner Klage fordert er rund 2,3 Millionen Euro Abschluss- und Verwaltungskosten zurück. Er hält die entsprechende allgemeine Geschäftsbedingung für unwirksam, weil nicht deutlich werde, dass die Versicherung kalkulatorische anstelle tatsächlich entstandener Abschlusskosten berechne. Diese kalkulatorischen Kosten stünden auch in einem völligen Missverhältnis zu den tatsächlichen Kosten.

Landgericht hatte Klage bereits abgewiesen

Die beklagte Versicherung beruft sich dagegen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12. Oktober 2005 (Aktenzeichen IV ZR 162/03) und ist der Auffassung, dass die Kosten zu Recht erhoben worden seien. Außerdem entspreche der Prozentsatz der angesetzten kalkulatorischen Kosten dem marktüblichen.

Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage gegen die Versicherung in erster Instanz im vergangenen Juni abgewiesen. Zwar sei die Klausel intransparent und daher unwirksam. Allerdings sei für den Kläger erkennbar gewesen, dass solche Kosten üblich und von ihm zu tragen seien. (ddp)

(Aktenzeichen I-4 U 139/08)