Essen. . Wirtschaftsminister Pinkwart will mehr und leichter zu genehmigende verkaufsoffene Sonntage. So will die Regierung die umstrittene Regelung reformieren.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will das Ladenöffnungsgesetz ändern und die bislang umstrittene Regelung für verkaufsoffene Sonntage reformieren. Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) will den Läden künftig ermöglichen, acht statt viermal pro Jahr an Sonntagen zu öffnen. Frank Meßing sprach mit ihm über seine Pläne.

Herr Pinkwart, Handelsverband und Kammern kritisieren Ihren Reformentwurf für das Ladenöffnungsgesetz und fordern mehr Mut von der Landesregierung. Sind die geplanten Regelungen zum verkaufsoffenen Sonntag wirklich „nicht praxistauglich“?

Andreas Pinkwart: Im Gegenteil: Wir machen es für die Kommunen deutlich einfacher, verkaufsoffene Sonntage zu beschließen. Die Neufassung des Gesetzes, die in dieser Woche in den Landtag kommt, enthält fünf beispielhafte Sachgründe, die eine Ladenöffnung an acht statt bisher an vier Sonn- und Feiertagen pro Jahr möglich machen. Gegenüber dem bestehenden Gesetz wird der Begründungsaufwand für die Kommunen damit deutlich reduziert.

Die Betroffenen sehen das aber anders, wie bei einer Tagung vor einigen Wochen deutlich wurde.

Pinkwart: Ziel der Landesregierung ist es, die Neuregelung für die Städte und Gemeinden möglichst einfach zu gestalten und bestehende Unsicherheiten auszuräumen. Dabei sind wir auf gutem Weg, wie auch die Anhörung der Kammern und Verbände zeigte.

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP).
NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). © Volker Hartmann

Experten befürchten, dass auch das neue Gesetz die Kommunen überfordern werde. Warum legt der Gesetzgeber nicht klar fest, unter welchen Bedingungen ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden darf.

Pinkwart: Das neue Gesetz schafft eine klare Regelung: Die Kommunen können unterschiedliche Ziele wie zum Beispiel die Belebung der Innenstadt oder den Erhalt eines zukunftsfähigen und vielfältigen stationären Einzelhandels in ihrer Begründung für eine Sonntagsöffnung angeben. Das ersetzt den bisherigen Anlassbezug. Die Verantwortlichen müssen nicht mehr darlegen, wie viele Besucher sie erwarten. Dass die Kommunen durch diese Neuregelung verkaufsoffene Sonntage rechtssicher festlegen können, hat das Land Berlin bereits durch höchstrichterliche Rechtsprechung bewiesen.

Auch interessant

Und das wird aus Ihrer Sicht auch in NRW funktionieren?

Pinkwart: Bei 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird es die verschiedensten Kombinationen von guten Gründen geben, an einem Sonntag die Geschäfte zu öffnen. Was für die eine Stadt gilt, trifft nicht unbedingt auf die andere Gemeinde zu. Aber wir stellen den Ratsherren und -frauen künftig einen Katalog von Begründungen zur Verfügung, die die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen rechtssicher möglich machen.

Die Gewerkschaft Verdi nennt Ihr Vorgehen „Verfassungsbruch“ und kündigt eine neue Klagewelle an. Wie wollen Sie verhindern, dass auch im kommenden Jahr sonntägliche Öffnungstermine reihenweise vor Gericht scheitern?

Pinkwart: Der Gesetzesentwurf steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Sonn- und Feiertagsschutz. Das haben uns renommierte Verfassungsjuristen bestätigt, die die Vorlage gründlich geprüft haben. Die bisherigen Unsicherheiten waren schlecht für den Handel und damit auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daran kann eigentlich niemand ein Interesse haben. Deshalb ist es so wichtig, die bei den Kunden, Händlern und vielen Beschäftigten geschätzten verkaufsoffenen Sonntage endlich auf eine verlässliche Basis zu stellen.