Düsseldorf. . Die Gewerkschaft Verdi droht mit einer Klagewelle beim Thema verkaufsoffener Sonntag. Und der Handel hält die Gesetzesnovelle für praxisfern.

Gegen die von der NRW-Landesregierung angekündigte Novellierung des Ladenschlussgesetzes und die Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage von vier auf acht pro Jahr regt sich Widerstand von allen Seiten. Die Gewerkschaft Verdi spricht von „Verfassungsbruch“ und droht mit einer neuen Klagewelle. Selbst der Handel ist unzufrieden: Sein Verband sowie Industrie- und Handelskammern betonten am Montag in Düsseldorf, dass sie sich „mehr Mut“ von der schwarz-gelben Landesregierung gewünscht hätten.

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Städte und Händler stehen unter erheblichem Druck. Für das nahende Weihnachtsgeschäft haben sie landesweit zahlreiche verkaufsoffene Sonntage geplant. Schon jetzt müssen sie in die Planung für 2018 einsteigen. In diesem Jahr hat Verdi bereits einige Dutzend verkaufsoffene Sonntage durch erfolgreiche Klagen stoppen lassen. Die Kommunen konnten in diesen Fällen vor Gericht nicht die nötigen Nachweise erbringen, dass die Feste und Aktionen mehr Besucher anlocken als die parallel geöffneten Geschäfte.

Als Teil des „Entfesselungspakets I“ will die Landesregierung diese Rechtsunsicherheit nun durch ein neues Ladenschlussgesetz beseitigen. Nicht mehr allein der „Anlassbezug“, sondern zusätzliche „Sachgründe“ wie die Belebung der Innenstädte und der Erhalt der Versorgung sollen den Kommunen die Genehmigung verkaufsoffener Sonntage erleichtern.

Der Gesetzentwurf aus dem Hause von Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) geht den Betroffenen aber nicht weit genug. „Der Entwurf muss praxistauglich sein. Die Kommunen werden aber weiterhin überfordert“, sagte der Düsseldorfer Staatsrechtler Johannes Dietlein. „Die neue Regelung könnte rasch verpuffen. Deshalb muss der Gesetzgeber mutiger sein und die Begründung für verkaufsoffene Sonntage auf seine eigene Kappe nehmen“, so der Professor an der Heinrich-Heine-Universität. Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf meldete auch Andree Haack von der IHK Mittlerer Niederrhein an. „Die Beweislast darf nicht länger den Kommunen zugeschoben werden.“

Das NRW-Wirtschaftsministerium betonte, dass sich die Novelle des Ladenschlussgesetzes in einem frühen Stadium befände. In der vergangenen Woche haben die Verbände ihre Stellungnahmen abgegeben. Mit einem Inkrafttreten wird für den Frühsommer 2018 gerechnet.