Leipzig. Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Schlüsselfiguren der VW-Affäre. Während Ex-Betriebsratschef Volkert eine Haftstrafe verhindern will, fordert die Bundesanwaltschaft eine harte Strafe. Volkert habe sich nicht nur der Beihilfe, sondern auch aktiv der Untreue schuldig gemacht.

Im Revisionsverfahren um Lustreisen und Schmiergeldzahlungen bei Volkswagen hat die Bundesanwaltschaft eine härtere Bestrafung des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert gefordert. Volkert habe sich im Fall der an ihn in Absprache mit dem damaligen Personalvorstand Peter Hartz gezahlten Boni nicht nur der Beihilfe zur Untreue schuldig gemacht, sagte Bundesanwalt Stefan Schmandt am Dienstag in Leipzig zum Beginn der Verhandlung beim 5. Strafsenat des BGH. Da Volkert zugleich auch Aufsichtsratsmitglied bei VW war, hätte er in dieser Funktion eben diese Bonuszahlung an sich selbst verhindern müssen. Da er dies nicht getan habe, habe er sich der Untreue schuldig gemacht.

Alle anderen Punkte des Urteils der Vorinstanz gegen Volkert wie auch gegen den ehemaligen Abteilungsleiter Klaus-Joachim Gebauer halte er hingegen für rechtens. Er forderte, den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts Braunschweig zurückzuverweisen. Der BGH will sein Urteil am Donnerstag sprechen.

Geheime Bonuszahlungen

In der ersten Instanz war Volkert am 22. Februar 2008 wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue sowie Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Neben den Bonuszahlungen in Höhe von 1,95 Millionen Euro, die er 1994 mit Hartz an allen Gremien vorbei ausgehandelt hatte, hatte Volkert zahlreiche Privatreisen und Bordellbesuche auf Unternehmenskosten unternommen sowie auch seine brasilianische Geliebte von VW bezahlen lassen. Das Landgericht Braunschweig hatte die Bonus-Praxis vorbei an den bei VW zuständigen Gremien bisher lediglich als Beihilfe zur Untreue durch Volkert gewertet.

Den ehemaligen VW-Abteilungsleiter Joachim Gebauer, der für die Aufwendungen des Betriebsrats zuständig war, hatte das Gericht wegen Untreue, Anstiftung zur Untreue und Begünstigung eines Betriebsrates zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Gebauer hatte die Reisen und Gefälligkeiten abgerechnet. Bereits im Januar 2007 war auch der ehemalige VW-Personalvorstand Peter Hartz zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 576 000 Euro verurteilt worden.

Volkerts Anwalt Johann Schwenn betonte am Dienstag, Volkert sei lediglich «der Gehilfe», der Haupttäter hingegen sei Peter Hartz gewesen. Und es könne nicht sein, dass der Gehilfe härter bestraft werde als der Haupttäter. Das Landgericht habe sich bei seinem Urteil nur auf einen einzigen Punkt bezogen, nämlich dass Volkert sich persönlich bereichert habe. Ob dies aber ausreiche, sei fraglich, sagte Schwenn. Er forderte, das Urteil aufzuheben und den Fall einem anderen Gericht in Niedersachsen zu übergeben.

Für den damals mitverurteilten ehemaligen Abteilungsleiter Gebauer forderte dessen Anwalt Wolfgang Kubicki am Dienstag ebenfalls, das Urteil aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuverweisen. Gebauer sei immer davon ausgegangen, er handele im Interesse des Unternehmens, argumentierte Kubicki. Zudem seien die Abrechnungen über das Spesenkonto von Peter Hartz erfolgt. «Es gibt keine Unter-Untreue», sagte Kubicki mit Blick auf die Verantwortung des ehemaligen VW-Vorstandes. (ddp)