Berlin. Noch im Januar werden für 1,7 Millionen Beschäftigte in sechs weiteren Wirtschaftszweigen Mindestlöhne eingeführt. Darauf hat sich die Große Koalition nach monatelangem Streit verständigt. Auch für Zeitarbeiter wird eine Lohnuntergrenze gelten.
Noch im Januar werden für 1,7 Millionen Beschäftigte in sechs weiteren Wirtschaftszweigen Mindestlöhne eingeführt. Darauf hat sich die Große Koalition nach monatelangem Streit verständigt. Wie die stellvertretende SPD-Chefin Andrea Nahles am Dienstag berichtete, soll auch für Zeitarbeiter eine Lohnuntergrenze gelten. Dies hatte die Union bislang abgelehnt.
In das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden nun fünf weitere Branchen: die Pflegedienste, die Abfallwirtschaft, das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie die industriellen Großwäschereien und die Bergbauspezialdienste. Für die Zeitarbeitsbranche vereinbart der Koalitionsausschuss in der Nacht zum Dienstag ebenfalls eine Lohnuntergrenze; sie soll im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankert werden.
Flächentarifverträge bleiben wirksam
Zum Streitthema Zeitarbeit stellte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla klar: «Der Mindestlohn, so wie ihn die SPD gefordert hat, wird nicht kommen.» Weil die Zeitarbeit nicht ins Entsendegesetz komme, gebe es auch keine Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags, was insbesondere den Mittelstand belastet hätte. «Die Tarifautonomie wird gewahrt. Alle Flächentarifverträge bleiben voll wirksam», erklärte Pofalla.
Untersagt werden sollten lediglich sittenwidrige Löhne in der Zeitarbeit, sagte er. «Das heißt: Löhne in der Zeitarbeit, die deutlich unterhalb der Flächentarifverträge und an der Schwelle zur Sittenwidrigkeit liegen, werden künftig untersagt.» Diese Forderung habe die CDU bereits auf dem Bundesparteitag 2007 in Hannover beschlossen.
«Mindestlöhne schützen auch Arbeitgeber»
Nahles sagte zum Zeitplan, die Entwürfe zum Entsendegesetz, zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie zum Mindestarbeitsbedingungengesetz würden alle drei bis Ende Januar im Bundestag «beraten und abgeschlossen». Weiter erklärte die SPD-Vizechefin, die Einigung sei ein Durchbruch, der weiteren 1,7 Millionen Beschäftigte faire Arbeitsplatzbedingungen garantiere. «Mindestlöhne schützen Arbeitnehmer vor Ausbeutung, sie schützen aber auch Arbeitgeber, und zwar gerade kleine Arbeitgeber vor einem Vernichtungswettbewerb durch Mitbewerber, die mit Dumpinglöhnen arbeiten», erklärte Nahles.
Keinen Mindestlohn wird es laut dem Kompromiss für die Branchen Weiterbildung und Forst-Dienstleistungen geben, die ebenfalls die Aufnahme ins Entsendegesetz beantragt hatten. Bisher gilt ein Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz für Gebäudereiniger und Briefdienstleistungen sowie das Baugewerbe inklusive Baunebengewerbe, also Maler- und Lackiererhandwerk, Abbruch- und Abwrack- sowie Elektro- und Dachdeckerhandwerk. Geschützt vor Dumpinglöhnen und Lohnkonkurrenz werden dadurch derzeit etwa 1,8 Millionen Arbeitnehmer. (ap)