Berlin. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist ab jetzt für weitere sechs Branchen in Kraft getreten. Damit gelten nun für rund vier Millionen Arbeitnehmen festgelegte Lohnuntergrenzen.
Weitere sechs Branchen können ab heute allgemeinverbindliche Mindestlöhne einführen. Wie Bundesarbeitsminister Scholz mitteilte, wurde das Arbeitnehmer-Entsendegesetz am Donnerstag im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit in Kraft.
Gesetzliche Mindestlöhne sollen danach für die Pflegedienste, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft, die Bergbauspezialdienste sowie für den Bereich Aus- und Weiterbildung gelten. Insgesamt gibt es dann Mindestlohnregelungen für etwa vier Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. (ddp)