Hamburg. Die Deutsche Bahn soll nach Medienberichten Mitarbeiter und Ehefrauen bespitzelt haben. Mehr als 1000 Personen sollen von dem Unternehmen ausgeforscht worden sein. Das Unternehmen weist den Bericht mit aller Entschiedenheit zurück.

Die Deutsche Bahn hat nach einem Bericht des «sterns» im großen Stil Mitarbeiter und deren Ehefrauen ausforschen lassen. Das Hamburger Magazin meldete am Mittwoch vorab, mehr als 1000 Personen seien von der Bespitzelung betroffen, darunter ein Großteil des oberen Managements.

Die Deutsche Bahn hat den Bericht über den angeblichen Datenskandal mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen. Vor allem der Versuch, Vorfälle bei der Bahn in eine Reihe mit Ereignissen bei den Unternehmen Lidl und Telekom zu stellen, sei «blühender Unsinn», erklärte Konzernsprecher Oliver Schumacher am Mittwoch in Berlin.

«Die Deutsche Bahn war in den vergangenen zehn Jahren wiederholt Opfer schwerster Fälle von Wirtschaftskriminalität und Korruption», erklärte Schumacher. Ihr Kampf gegen diese Übel sei immer wieder als beispielhaft bewertet worden. «Im Interesse aller ehrlichen Kunden, Steuerzahler und Mitarbeiter wird die Bahn im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften weiterhin mit aller Härte gegen solche Auswüchse vorgehen, die das Gemeinwohl massiv schädigen», erklärte der Sprecher.

Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG, Hartmut Mehdorn. Foto: ddp
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG, Hartmut Mehdorn. Foto: ddp © ddp

Das Magazin beruft sich auf interne Auftragsunterlagen. In allen Fällen sei die Network Deutschland GmbH aktiv gewesen, dieselbe Detektei, die auch bei der Telekom für Spitzeldienste eingesetzt worden sei. Die Konzernrevision der Bahn beauftragte Network laut «stern» zuletzt 2007, die Aktionen liefen im Namen der Korruptionsbekämpfung.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix sagte dem Magazin: «Wir haben bei der Bahn erhebliche Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz festgestellt.» Die Behörde prüfe, ob das Unternehmen ein Bußgeld zahlen müsse. Auch ein Straftatbestand sei in einigen Fällen nicht auszuschließen. «Wir prüfen, ob wir die Staatsanwaltschaft einschalten.» (ap)

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