Essen.. Das OVG Schleswig-Holstein lässt die Berufung im Verfahren um die Jakobusstiftung zu. Es geht um den Einfluss der Erben von Berthold Albrecht.

Im Frühjahr flogen die Fetzen unter den Erben des Essener Discounter-Imperiums Aldi Nord. Inzwischen dringt nur noch wenig aus der zerrütteten Familie. Doch die juristische Auseinandersetzung um ei­ne Stiftung geht weiter.

Der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts gab jetzt bekannt, dass er die Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig über die Zusammensetzung des Vorstandes der Jakobusstiftung zulasse. Mit einer mündlichen Verhandlung wird aber nicht vor Anfang des kommenden Jahres gerechnet.

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Die Auseinandersetzung um die Familienstiftung – eine von dreien, die über die Geschäftspolitik von Aldi Nord mitbestimmen – geht bis ins Jahr 2012 zurück. Damals starb Berthold Albrecht, Sohn des Konzerngründers Theo Albrecht. Durch eine umstrittene Satzungsänderung, die der erkrankte Berthold Albrecht mittrug, wurde der Einfluss der Familie im Vorstand der Jakobusstiftung spürbar eingeschränkt. Die Stiftungsaufsicht im Kreis Rendsburg-Eckernförde als Sitz der Stiftung akzeptierte seinerzeit die Neuregelung.

Es geht um den Einfluss der Familie

Der Vorstand der Stiftung bestand danach nur noch aus zwei Familienmitgliedern, einem Vertreter der Aldi-Geschäftsleitung und dem Rechtsanwalt Emil Huber, der das Unternehmen seit Jahren berät. Das Verwaltungsgericht Schleswig kippte die Neufassung der Satzung aus formalen Gründen, nachdem Berthold Albrechts Witwe Babette und deren Kinder Klage dagegen eingereicht hatten.

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Gegen diese Entscheidung wehrt sich nicht nur der Kreis Rendsburg, sondern auch Bertholds Bruder Theo Albrecht junior. In einem In­terview sagte Albrecht, der auch ope­rativ bei Aldi Nord tätig ist: „Wenn die alte Satzung wirklich wieder gelten würde, könnten die Kinder von Berthold zusammen mit ih­rem Anwalt das Unternehmen am Nasenring durch die Manege führen.“ Sein Bruder würde sich im Grab umdrehen, wenn er wüsste, was sich seit seinem Tod abspiele. Babette Albrecht und ihre Kinder weisen den Vorwurf, gegen den Geist des Familienkonzerns zu handeln, allerdings entschieden zurück.

Andreas Urban, Rechtsanwalt von Babette Albrecht und ihren Kindern, sieht in der Zulassung der Berufung keine Vorentscheidung. Auf Anfrage zeigte sich Urban überzeugt, dass das Urteil aus der ersten Instanz bestätigt werde und die Stiftungssatzung in der ursprünglichen Fassung fortbestehe. Aldi-Nord-Anwalt Emil Huber war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.