München. Auftakt eines der spektakulärsten Wirtschaftsprozesses seit Jahren: Seit Dienstag läuft der Betrugsprozess gegen fünf (Ex-)Manager der Deutschen Bank.
Der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, steht seit Dienstag in München vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft Fitschen und vier Ex-Managern des größten deutschen Geldhauses versuchte Täuschung der Justiz im Kirch-Verfahren vor. Unter großem Medienandrang erschienen Fitschen, seine beiden Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie der ehemalige Aufsichtsratschef Clemens Börsig und Ex-Personalvorstand Tessen von Heydebreck zu dem mit Spannung erwarteten Prozess.
Bank-Manager sollen im Prozess gelogen haben
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Prozessbetrug im Verfahren um Schadenersatz für die Erben des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch vor. Die Manager sollen sich abgesprochen haben, um das Gericht durch unwahre Angaben zu täuschen und Schadenersatzzahlungen abzuwehren. Ihre Vorwürfe stützt die Staatsanwaltschaft auf zahlreiche Dokumente, die unter anderem bei einer Razzia der Deutschen Bank gefunden wurden.
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Fitschen hat laut Anklage von den falschen Angaben seiner Vorstandskollegen gewusst. Er habe aber nichts dagegen unternommen. Alle fünf sollen sich auf eine Version der Geschehnisse vor der Pleite der Kirch-Gruppe 2002 geeinigt haben, um damit Forderungen der Kirch-Erben abzuwenden. Fitschen habe zwar nicht falsch ausgesagt, aber durch vage Angaben die Linie seiner Kollegen mitgetragen.
Breuer soll Aussage mit Rollenspielen geübt haben
Ex-Bankchef Breuer soll sich laut Anklage durch Rollenspiele in einem Probeprozess auf seine Aussage vorbereitet haben. "Für diesen Probeprozess hatten die Prozessanwälte nicht nur Fragen, sondern auch Antworten für Dr. Breuer entworfen", heißt es in der Anklageschrift. In dem Rollenspiel habe einer der Prozessanwälte auch den Richter gespielt, vor dem Breuer damals aussagen musste.
Leo Kirch hatte bis zu seinem Tod stets Breuer und die Deutsche Bank für die Pleite seines Medienkonzerns verantwortlich gemacht. Breuer habe ihn mit einer öffentlichen Äußerung über die mangelnde Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe "erschossen", um später an der Sanierung seines Konzerns zu verdienen.
Alle Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück
Alle Angeklagten hatten die Vorwürfe zurückgewiesen. "Ich habe die Zuversicht, dass sich das, was ich immer gesagt habe, vor Gericht validieren lässt. Nämlich, dass ich nicht verstehen kann, warum diese Anklage gegen mich erhoben wurde", sagte Fitschen am Tag vor dem Prozessbeginn. Sein Anwalt Hanns Feigen hatte angekündigt, dass sich sein Mandant vor Gericht zu der Anklage äußern will. Auch die Deutsche Bank als Nebenbeteiligte in dem Prozess geht von der Unschuld der Angeklagten aus: "Für alle aktuellen und ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bank gilt die Unschuldsvermutung", erklärte das Institut im Vorfeld.
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Die Manager hatten im Juni 2011 im Kirch-Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München ausgesagt. Bis zu seinem Tod im Juli des gleichen Jahres hatte der Medienunternehmer die Deutsche Bank für die Pleite seines Konzerns im Jahr 2002 verantwortlich gemacht und sich eine juristische Dauerfehde mit dem Geldhaus geliefert. Kirchs Erben forderten rund zwei Milliarden Euro Schadenersatz. Die Bank musste schließlich tatsächlich Schadenersatz zahlen und einigte sich in einem Vergleich mit den Kirch-Erben auf die Summe von 925 Millionen Euro.
Für den Prozess vor der fünften Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Peter Noll sind vorläufig 16 Termine bis einschließlich 22. September angesetzt, meist wird dienstags verhandelt. Die amtierenden und ehemaligen Top-Manager müssen als Angeklagte in dem Strafprozess jeweils persönlich erscheinen.
Anklage: versuchter Prozessbetrug in besonders schwerem Fall
Wegen der Höhe der ursprünglich von den Kirch-Erben geforderten Summe von zwei Milliarden Euro geht die Anklage von versuchtem Prozessbetrug in einem besonders schweren Fall aus - versucht deshalb, weil ihre angebliche Strategie letztlich nicht aufging. "Es geht immerhin um eine Milliardensumme", sagte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. Für den Vorwurf käme im Falle einer Verurteilung ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren in Betracht. (dpa)