Essen. Der frühere Top-Manager Thomas Middelhoff wird wohl erst kommende Woche aus der Haft entlassen. Die Kaution in Höhe von 895.000 Euro ist noch nicht beim Gericht eingegangen.

Nach gut fünf Monaten in Untersuchungshaft steht eine Entlassung des früheren Topmanagers Thomas Middelhoff nach Einschätzung seiner Anwälte bevor. Bei der Bereitstellung der Kaution müssten allerdings noch einige Formalien geklärt werden, das gestalte sich etwas schwieriger als zunächst gedacht, sagte Middelhoffs Anwalt Hartmut Fromm am Donnerstag. So rechnet der Anwalt erst Anfang kommender Woche mit einer Entlassung des Managers aus der Untersuchungshaft.

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Zuvor hatte schon das "Westfalen-Blatt" (Donnerstag) von einer baldigen Haftentlassung Middelhoffs gegen Kaution berichtet. Ein Sprecher des Essener Landgericht sagte am Abend auf Anfrage, dass die geforderte Sicherheitsleistung für die Freilassung des Managers noch nicht eingegangen sei. Die Kaution war vom Gericht auf 895.000 Euro festgesetzt worden.

Drei Jahre Gefängnis wegen Untreue - Urteil noch nicht rechtskräftig

Middelhoff war im November vergangenen Jahres unter anderem wegen Untreue zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Manager war sofort nach dem Urteil wegen Fluchtgefahr im Gerichtssaal verhaftet worden. Der Richterspruch ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Middelhoff bestreitet die Vorwürfe.

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Wie Fromm weiter sagte, sei geplant, rund 500.000 Euro der geforderten Gesamtsumme als Bürgschaft bereitzustellen und den Rest in bar. Das Geld werde von Privatpersonen zur Verfügung gestellt. Dabei gehe es auch um Geldüberweisungen, die aus den USA transferiert werden müssten. Middelhoff selbst hatte Ende März einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt.

Nach seiner Freilassung werde Middelhoff voraussichtlich in seine Bielefelder Villa ziehen und seine medizinische Behandlung ambulant fortsetzen, so der Anwalt. Der 61-Jährige leidet an einer Autoimmunerkrankung, die nach Darstellung seiner Anwälte in der Haft aufgetreten ist und zunächst nur unzulänglich behandelt worden sei. (dpa)