Herne. . Das Bundesarbeitsgericht sieht beim Personalabbau des Kohlekonzerns RAG Verstöße gegen den Kündigungsschutz. Es geht vor allem um Versetzungen.

Einige Bergleute, die im Zuge des Personalabbaus gegen den Herner Zechenkonzern RAG geklagt haben, können einen juristischen Erfolg verbuchen. Versetzungen der Kumpel in ein sogenanntes Mitarbeiter-Entwicklungs-Center (MEC) sind nach Einschätzung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam, weil sie den Kündigungsschutz verletzen. Das teilten die Erfurter Richter den Verfahrensparteien in einem Hinweis mit, der unserer Zeitung vorliegt. Zuvor hatten bereits die Landesarbeitsgerichte in Düsseldorf und Hamm im Sinne der Bergleute geurteilt. Dagegen hatte die RAG am Bundesarbeitsgericht Revision eingelegt.

Hintergrund: Um den Ausstieg aus der deutschen Steinkohlenförderung personell zu bewerkstelligen, handelte die RAG mit der Gewerkschaft IGBCE einen Tarifvertrag aus. Ziel war es, die Arbeitsplätze möglichst sozialverträglich abzubauen. Eine zentrale Rolle spielt das MEC. Ende 2012 versetzte die RAG mehr als 1500 Bergleute in das MEC, weil diese noch nicht alt genug waren, um in den Vorruhestand zu gehen. Aufgabe des MEC ist es, den Beschäftigten neue Arbeitsplätze und Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten. Sollten die Kumpel allerdings eine angebotene Stelle ablehnen, erhielten sie beim ersten Mal eine Abmahnung, beim zweiten Mal die Kündigung.

RAG löst Mitarbeiter-Entwicklungs-Center auf

Das Bundesarbeitsgericht sieht darin eine Umgehung des Kündigungsschutzes. Die Begründung: Die Beschäftigten hätten sich nicht gegen die Versetzung in das MEC wehren können. Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, der rund 100 Bergleute vertreten hat, sieht das Mitarbeiter-Center als gescheitert an. „Dies war ein Versuch der Zwangsvermittlung“, so Kuhlmann. Von einem Unternehmen, das Subventionen in Milliardenhöhe vom Steuerzahler erhielt, habe man ein rechtmäßiges Konzept erwarten dürfen und zudem echte Hilfestellungen für die betroffenen Mitarbeiter für die Zeit nach 2018, wenn die Steinkohleförderung beendet ist.

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Die RAG teilte am Freitag mit, das MEC werde aufgelöst. Das Unternehmen räumte ein, dass einige Arbeitsgerichte die im Tarifvertrag vorgesehene Verpflichtung, sich auf einen neuen Job bewerben zu müssen, als „Überschreitung der den Tarifparteien zustehenden Regelungskompetenz“ ansehen. Mit der Auflösung des MEC sei aber die Frage, ob Mitarbeiter der Einheit einfach zugeordnet werden können, „ohnehin nicht mehr klärungsbedürftig“. Ihre Revision beim Bundesarbeitsgericht werde die RAG daher zurückziehen. „Die betroffenen Kollegen bleiben bei uns“, betonte ein RAG-Sprecher.

Bergleute "müssen sich auch helfen lassen"

Aus Sicht der RAG hat das Mitarbeiter-Center „seinen Zweck erfüllt“. Nach Angaben der RAG haben seit dem Jahr 2007 mehr als 20.000 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, knapp 2300 davon haben seitdem „neue Perspektiven außerhalb der RAG“ gefunden.

Zurzeit seien im Bergbaubereich der RAG noch rund 700 Mitarbeiter beschäftigt, die nicht mit dem Ende des deutschen Steinkohlenbergbaus in den Vorruhestand wechseln können. Von ihnen werde ein Teil auch über das Jahr 2018 hinweg gebraucht. Die Rede ist von etwa 350 Stellen.

Ziel sei es, die bisherigen Bergleute in neue Beschäftigung zu vermitteln, erklärte der RAG-Sprecher. „Sie müssen sich allerdings auch helfen lassen.“ Andernfalls seien nach dem Jahr 2018 betriebsbedingte Kündigungen nicht ausgeschlossen.